Genossenschaftsanteile Spardabank?
Hallo.
meine Frau und ich sind bei der Spardabank. Wir haben jeweils einen Genossenschaft Anteil zu je € 52 erworben.
Meine frage wäre, wie es mit der Haftung bei einer eventuellen Insolvenz der Bank aussieht. Hafte ich nur mit meinen Anteilen oder kann auch mein Erspartes hierfür verwendet werden?
Grüsse
2 Antworten
Ich kenne die rechtliche Lage bei der sparda Bank nicht, aber grundsätzlich könnte es eine Nachschusspflicht geben. Schauen Sie einfach in den Unterlagen nach, die Sie erhalten haben müssen.
Du haftest maximal mit dem Wert der von Dir übernommenen Geschäftsanteile.
Ein eventueller Verlust wird gleichmäßig auf alle Geschäftsanteile aller Gesellschafter aufgeteilt.
Vielen Dank für die Erläuterung.
Also bis auf maximal meine Einlage, sonst keine Haftung.
Keine Haftung!
Ihr haftet nur mit dem Anteil - also dem Geld, was ihr eingebracht habt!
Guten Tag.
Folgendes ist in der Satzung hinterlegt:
„Die Mitglieder haben für den Fall, dass Gläubiger im Insolvenzverfahren der Genossenschaft nicht befriedigt werden können, keine Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten“
sowie
“Werden die Geschäftsguthaben zur Verlustdeckung herangezogen, so wird der auf daseinzelne Mitglied entfallende Verlustanteil nach dem Verhältnis der übernommenen Geschäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Verlust entstanden ist, berechnet“
letzteres verstehe ich nicht ganz.