Gemeinschaftskonto mit Ex-Freundin auflösen?

5 Antworten

Ich würde folgendermaßen vorgehen: sofort zur Postbank gehen und das erklären (nicht telefonisch!). Dann fragen, wie du dich absichern kannst, evt. Kontosperrung, Kündigung, dann ein neues Einrichten mit neuer EC-Karte. Sollten sie kommen, mit "da kann man nichts machen ohne ihre Einwilligung" und so (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), dann am Montag zum Rechtsanwalt. Ich meine, du musst dich finanziell abgrenzen gegen eine Person, mit der du im Streit auseinandergegangen bist und die die Kommunikation verweigert. Von der Postbank finde ich das Ganze übrigens schwer nachvollziehbar. Wenn es ein Gemeinschaftskonto war, dann müsste es darüber doch Unterlagen geben - sowas wird doch nicht nur mündlich verabredet. Und dann zuerst so, dann so. Wehr dich! Schnell!

An deiner Stelle würde ich veranlassen, dass keine Abhebung mehr möglich ist. Also nimm alles Geld runter, evtll auch mit Dispo. Außer natürlich, wenn auch von ihr Bezüge darauf überwiesen werden.

Außerdem die Postbank vorab per mail und telefonisch verständigen und um Rat fragen. Schließlich haben sie es ja vermasselt. Ob du nun gleich zum RA laufen musst, bezweifle ich. Der kostet schließlich auch Geld.

Sollte sie natürlich widerrechtlich dein Geld abheben, dann Anzeige erstatten.Sehe ich das nun richtig. Ihr habt also jeder ein Konto und außerdem dieses nicht mehr gewollte Gemeinschaftskonto?

Außerdem, wenn die Bank es nicht sofort sperren kann, weil ihre Einwilligung fehlet, schnellstens dafür sorgen, dass Zahlungen an dich nicht mehr drauf kommen.

Menschlich sehr schade, wenn eine Beziehung so endet.

LemonadeJuice 
Fragesteller
 11.07.2015, 13:29

Nicht ganz. Ich hab mein Konto auf welche ich Sie dann hinzugefügt hatte (welches ja angeblich untergang wie auch immer.) und sie hat ein eigenes von der Postbank. 

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Sonnenstern811  11.07.2015, 16:49
@LemonadeJuice

Ich wusste gar nicht, dass dieses Hinzufügen möglich ist. Meines Wissens nach macht das nicht jede Bank. Dann sollte es ja auch möglich sein, sie ebenso schnell wieder "wegzufügen". Ruf vorab einfach mal an.

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Hey,

Wenn du mit ihr keinen Kontakt aufnehmen kannst, würde ich mir einen Anwalt nehmen, den soweit ich weiß müssen  beide Seiten unterschreiben. Und es kann gut sein, dass sie die Karte nicht rausrückt. Also würde ich mir Rat von einem Anwalt holen.

Viel Glück und alles Gute :)

Rechtsanwalt und kein Geld? in B, HH, HB gibt es die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft für Menschen in besonderen Situationen). Überall sonst hat man Anspruch auf kostenlosen Rechtsberatung beim Amtsgericht, wenn man seine Bedürftigkeit nachweisen kann.

Wenn das Konto auf deinen Namen läuft dann kannst du sie als Verfügungsberechtigte auch wieder streichen lassen. Ihre Zustimmung brauchst du nur bei einem Gemeinschaftskonto z.B. Kontoinhaber Kevin O. und Vanessa A. Beim nächsten mal macht ihr zusätzlich zu euren eigenen Konten ein Gemeinschaftskonto wovon die Gemeinschaftsausgaben wie Miete usw. abgezogen werden.