GEMA bei Neueröffnung eines Ladengeschäftes?

6 Antworten

Anmerkung zu Lissa: ZITAT: "Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ist vorher bei der GEMA anzumelden." Auch gemafreie Musik ist urheberrechtlich geschützt! Also sollte die Formulierung lauten: Die Nutzung von gemapflichtigen Titeln muss angemeldet werden. Das sind in Deutschland aufgrund der sogf. "GEMA-Vermutung" fast alle Musikstücke. Ausnahmen sind nur Musiken, bei denen der Komponisten ausdrücklich bescheinigt, dass sie GEMA-frei sind (am besten schriftlich).

Weitere Infos findest Du z.B. unter http://www.mastertracks.de/html/infopool.html

Gruß, Rainer

Wenn dort Musik gespielt wird, sind GEMA-Gebühren fällig.

So verstehe ich jedenfalls diesen Artikel:

GEMA-Gebühren

Grundsätzliches

GEMA ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". An die GEMA sind Gebühren, sogenannte Urheberrechtsabgaben, zu zahlen, wenn die Wiedergabe eines Werkes öffentlich ist, dazu zählt z.B. das Betriebsfest und insbesondere Feiern bzw. Veranstaltungen bei denen ein Eintrittsentgelt erhoben wird. Die private Feier gilt in der Regel nicht als öffentlich.

Welche Veranstaltungen sind anzumelden?

Anzumelden sind alle Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, in welchen Musik, Texte oder Bilder aufgeführt werden. In der FH-Köln sind dies Veranstaltungen, wie zum Beispiel: - Cafe Himmelsblick - Begrüßungsparties - Tag der offenen Tür - Konzerte jeglicher Art - Diplomantenfeier - Vorlesungen

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ist vorher bei der GEMA anzumelden. Wird die Anmeldung erst nach der Musikaufführung oder Veranstaltung vorgenommen, steht der GEMA ein Schadenersatzanspruch zu. In der Regel wird das doppelte des Normalvergütungssatzes berechnet. Detailierte Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie im Internet auf der Seite "GEMA, Musiknutzer".

Wie hoch sind die GEMA-Gebühren?

Die Höhe der GEMA-Gebühren richtet sich nach der Art der Musikaufführung, z.B.:

  1. Aufführung (Live-Musik)
  2. Wiedergabe von Tonträgern und Bidltonträgern
  3. Filmvorführungen
  4. Vervielfältigung auf Tonträger und deren Verbreitung
  5. Sendung von Musik
  6. Online-Bereich

weiter gehts hier:

http://www.verwaltung.fh-koeln.de/organisation/dezernatesg/dezernat1/sg12/service/bescha/u/02267.php

Hi prophet01,

ich hatte das selben Problem und habe mich ausgiebig damit beschäftig, mega kompliziert!! Auch CDS, Radio, Spotify etc. alles will sich die gema bezahlen lassen, das ist der Wahnsinn, selbst wenn man es nicht immer laufen läßt! Eine Freundin die ein Cafe hat, empfiehl mir eine Firma und seit ca. 9 Monaten spiele ich nun Musik mit denen im Laden. Ich bin super zufrieden und zahle kaum was und habe auch Rechtssicherheit, dass war mir wichtig war! ich hatte Angst, dass irgendwann eine fette Nachzahlung bekomme, man hat schon genug Kosten finde ich. Die sitzen auch in Deutschland, sind sehr nett ich habe einfach eine Mail geschrieben. Vielleicht ist es auch was für dich. Die heißen Epidemic Sound www.epidemicsound.com

Viel ErfolgLG

Muss man bei einer Neueröffnung eines Ladengeschäftes STROM zahlen, wenn man dort LICHT machen will?

Außnahme besteht dann, wenn Du GEMA-freie Musik abspielst.

Ja natürlich, ist ja Öffentlich.