Gelten Alte Betriebsvereinbarungen mit einem Neuen Ausbildungsvertrag?
Hallo
Ich wollte mal wissen ob mit einem Neuen Ausbildungsvertrag Alte Betriebsvereinbarungen noch Gültig sind. Da so was wie Minus/Plus Stunden bei einem Neuen vertrag auf 0 Gesetzt werden würde ich gerne wissen ob Betriebsvereinbarungen wie Belehrungen noch ihre Gültigkeit haben. Ich weis das Bei Gleichbleibender Gefahr/Arbeit eine Unterweisung jedes Jahr erneuert werden muss.
Bitte wenn es geht mit einer Quelle / § Antworten
2 Antworten
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber udn Arbeitnehmervertretung, also der Betriebsrat (Paragraph 77 BetrVG).
Der Arbeitgeber führt diese Vereinbarungen durch.
Nach Paragraph 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen.
Das heißt, Betriebsvereinbarungen gelten immer und für jeden, solange sie existieren und man zum entsprechenden Personenkreis gehört, für den sie geschlossen sind. Sie bedürfen auch keiner Bestätigung des Arbeitnehmers, da sie unmittelbar wirken. Auch wenn die etwas gegen eine Betriebsvereinbarung hast und deswegen vielleicht eine Kenntnisnahme, die die Unterschrift im Normalfall nur dienlich ist, wirkt sie dennoch für und gegen dich.
Diese Unterschrift hat rechtlich keine Bedeitung zur Wirksamkeit, sondern lediglich der Kenntnisnahme. Der Arbeitgeber kann sich der Veröffentlichung auch anderer Formen bedienen (bspw. Intranet, Aushang/Auslage in Pausenräumen usw.).
Belehrungen werden meistens wiederholt, weil dies gesetzlich oder durch (Versicherungs-)Vertrag bzw. durch Weisung der Unfallkasse oder ggfs. ebenfalls durch betriebliche Vereinbsrung vorgeschrieben ist.
Betriebsvereinbarung und Belehrungen sind aber zwei unterschiedliche Dinge.
Betriebsvereinbarungen gelten stets fort, solange sie nicht aufgehoben wurden (gleich wie geartet). Belehrungen werden im Normalfall nach einem bestimmten Schema vorgenommen (typischerweise bei Einstellung und dann jährlich, hier aber häufig einmal für alle im jeweiligen Arbeitsbereich oder - bei kleineren Firmen - für alle Arbeitnehmer).
Betriebsvereinbarungen gelten für den ganzen Betrieb. Und zwar so lange, bis sie entweder zurückgezogen, aufgekündigt oder durch andere ersetzt wurden.
Ob du einen neuen Vertrag hast oder schon seit 30 Jahren mit diesem Vertrag arbeitest, ändert nichts an der Geltung der Betriebsvereinbarungen. Außer, es steht in deinem Vertrag explizit was anderes drin.
Ich muss ja die Betriebsvereinbarung mit meiner Unterschrift quasi bestätigen. Ich Lese aber Überall das solche Vereinbarungen/Belehrungen Jährlich erneuert werden müssen. stimmt das dass die Jährlich quasi erneuert werden muss?