Betriebsratswahl - Wahlberechtigung?

1 Antwort

Ja er ist, wahlberechtigt für den Standort wo sein Dienstsitz ist. Ich gehe mal davon aus das er über 16 Jahre ist, dann ist er wahlberechtigt. Wählbar ist er aber nur dann wenn er über 18 Jahre ist und er dem Betrieb ununterbrochen mehr als 6 Monate angehört. (Ausschlaggebend ist dafür das Datum des letzten Wahltags) Er darf um Wählbar zu sein kein Leihmitarbeiter sein.

BSP aus unserem Betrieb: Wir haben Mitarbeiter die haben einen ruhenden Vertrag weil sie als Entsendung im Ausland sind. Ausschlaggebend hierfür ist ob es möglich wäre das der Mitarbeiter ohne das aussprechen einer Änderungskündigung an dem Dienstsitz wo er wählen oder gewählt werden soll, zurückkehren könnte.