Gehört Elterngeld zu den sog. "Versorgungsbezügen"?

1 Antwort

Nein. Das wären Ruhegelder wie z. B. Betriebsrenten, Witwenrenten etc.

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Sie gehört in die Anlage N (Zeiten ohne Arbeitslohn).

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. gewisse steuerfreie Einkünfte können durch die Wirkung der Progression, den für die steuerpflichtigen Einkünfte maßgeblichen Steuersatz erhöhen.


DerSchopenhauer  03.12.2012, 13:27

Nachtrag:

Betrag wird im Feld: "Andere-/Lohnersatzleistungen" eingetragen"

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