Fußballsperre trotz Auflösung der Jugendmannschaft?
Mein Sohn hat mitten in der Saison wegen unüberbrückbarer Differenzen zwischen Verein und Jugendmannschaft den Fußballverein gewechselt. Natürlich war der Verein damit nicht einverstanden und somit hat er nun eine Sperre von 6 Monaten (er ist ab 01.06.12 wieder spielberechtigt). Mittlerweile ist der Jugend. Den Spielerpass meines Sohnes habe ich zuhause. Was ist nun mit der Sperre, ich habe gehört, dass die Sperre aufgehoben ist, wenn sich die Jugendmannschaft aufgelöst hat. Stimmt das?
1 Antwort
In der Jugendordnung des Hessischen Fußballverbandes steht dazu:
"Die Spielberechtigung ohne Wartefrist kann nicht erteilt werden, wenn die Abmeldung vor Einstellung des Spielbetriebes der jeweiligen Altersklasse des abgebenden Vereins erfolgte."
Das ist ein Schutzmechanismus, damit nicht einige Spieler auf die Idee kommen könnten, alle zusammen den Verein zu verlassen und damit sofort eine Spielberechtigung zu bekommen, während der alte Verein eine Strafe für die Auflösung der Mannschaft zahlen muss und nicht mal eine Aufwandsentschädigung für den Wechsel verlangen kann.
Man könnte in eurem Fall vielleicht versuchen, beim Verband die Anwendung einer Härtefallregelung zu beantragen. Wenn nämlich der Spielbetrieb schon zum Zeitpunkt des Wechsels nicht mehr regelmäßig errfolgt ist, kann das (vielleicht) ein Argument sein, dass der Verband die Wartefrist verkürzt oder wegfallen lässt.