Führerscheinerweiterung 100ccm?
Ich habe seit 1990 einen PKW Führerschein. Was kostet die Erweiterung damit ich einen 100ccm Roller fahren darf? Muss ich da noch mal ne Prüfung machen oder kann man den einfach für ein "paar" Euro erweitern lassen. Ich fahr seit Jahren 50ccm. Ja ich weiß...einfach googlen...aber ich bin zu faul mir das alles rauszusuchen und einer von Euch ist ja vielleicht Fahrlehrer :-)
5 Antworten
Es gab mal den 125ccm dazu .. aber nur bis 1.4.1980 .. daher gilt für dich: ein komplett neuer Zweirad Schein muss her.
Da du über 24 bist, kannst du gleich den großen A machen.. und damit jedes Motorrad fahren das du möchtest. Klar, der A1 würde reichen, der ist aber nur wenig billiger und du bleibst dann halt bei 125ccm.
Einziger Vorteil.. du musst nur 6 Stunden Grundstoff machen (+4 Zweirad) .. in der Prüfung gibt es 20 statt 30 Fragen und das Verkehrsamt bekommt ca. 1,- weniger von dir. ^^
Eine Erweiterung gibt es nicht. Du brauchst einen zusätzlichen Führerschein. Nämlich den A1. An deiner Stelle würde ich jedoch gleich die Führerscheinklasse A machen. Es kostet zwar mehr, du darfst jedoch Krafträder jeglicher Motorisierung fahren.
@Klaudrian .. leider muss ich dir die 6 zuschieben .. ein Antrag beim Verkehrsamt muss gestellt werden und dort kreuzt man eben an: Erweiterung .. man erweitert seinen bisherigen Führerschein um eine weitere Klasse.
Da muss ein neuer Füherschein gemacht werden neue Klasse min . A1 . Also zur Fahrschule und alles neu machen da gibt es NULL zu erweitern weil nichts da ist zum erweitern den das geht nur von A1 auf A2 und A nach jeweils 2 Jahren .
Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern
möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens
zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung
in der Fahrschule nur die praktische Fahr Prüfung.
Und es gibt eine Fahrerschulung für schwere Anhänger bis 4250 Kilo zGM .
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit,lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon
alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die
zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Laber doch nicht. wenn man bereits die Klasse B besitzt und die Klasse A erwirbt handelt es sich um eine Erweiterung, sodass man sich sechs Grundstoff Stunden spart. ich glaube du verwechselst Erweiterung mit Aufstieg. außerdem frage ich mich, was die Anhänger hier zur Sache tun.
Zum einen nicht erkannt, dass der Fragesteller auch direkt die Fahrerlaubnis Klasse A machen kann und zum anderen mit dem restlichen Gewäsch wie so oft komplett das Thema verfehlt.
Gruß Michael
Hallo,
ich schließe mich voll und ganz der Antwort von "diePest" an.
Zum einen darfst du "Leichtkrafträder" nicht mit der Klasse B fahren und wenn, dann solltest du direkt die Fahrerlaubnis Klasse A machen.
Damit darfst du jedes Zweirad fahren was du willst - auch einen Roller mit 100 ccm Hubraum.
Und wenn du nicht zu faul dazu bist, dann kannst du das hier auch nachlesen:
- https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
Viele Grüße
Michael
Dafür brauchst du den A1. Ist ein seperater FS
wenn der Fragesteller bereits die klasse B besitzt und nun den Führerschein der klasse A macht, handelt es sich sehr wohl um eine Erweiterung.