Führerschein auf Probe KONPLETTE LISTE B-Verstöße?

3 Antworten

Komplett findest Du das nur im Bußgeldkatalog.

Da musst Du Dich allerdings Seite für Seite durcharbeiten, denn der ist nicht nach
A- und B-Verstößen gegliedert, sondern nach den Paragrafen der StVO.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Christoph987  18.07.2021, 23:22

Und da sind auch PKW- und LKW-Verstöße vermischt. Z.B. bei den Geschwindigkeiten gelten da ja unterschiedliche Bußgelder.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html

B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
1. Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:
1.1 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
Fahrlässige Tötung (§ 222) *)
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)
Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt
1.2 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz
Kennzeichenmissbrauch (§ 22)
2. Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes , soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt.

Die sind in Anlage 12 der FeV aufgezählt: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html

Dazu müssen diese noch ins Fahreignisregister eingetragen werden, damit sie überhaupt für Probezeitmaßnahmen relevant sind. In der Regel ist das bei Fahrverboten und Bußgeldern ab 60 Euro der Fall. Genau findest du das im StVG:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html


Kpf200 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 00:07

Die B Verstöße sind da nicht aufgeführt. Die machen da wohl ein Geheimnis draus. Aber Danke !

Christoph987  19.07.2021, 00:32
@Kpf200

Doch, die stehen da. Alles, was nicht in A aufgeführt ist. Also alles, wofür du ein Bußgeld zahlen musst, ist technisch gesehen ein A- oder B-Verstoß, allerdings zählt der nur, wenn die Voraussetzungen in §2a StVG erfüllt sind.

Kpf200 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 07:57
@Christoph987

Ok, verstehe .. Folglich ist das befahren in einer Umwetlzone ohne Umweltplakette ein B - Verstoß, Da  §2a StVG erfüllt ist und nicht in A ausgeführt ist. - wie in meinem Fall. Habe ich richtig verstanden ?

Christoph987  19.07.2021, 08:51
@Kpf200

Ja, das ist korrekt. Aber wieso hast du noch ein Auto ohne grüne Umweltplakette? Selbst 20 Jahre alte Autos gibt es mit grüner Plakette. 🤔

Kpf200 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 09:51
@Christoph987

Ich habe einen EURO6 Benziner und JETZT eine Plakette. Lediglich der grüne Aufkleber hat gefehlt. Ich finde Probezeitmaßnahmen wichtig aber in meinem Fall eine Frechheit.