Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes?

1 Antwort

Hi, Du meinst bestimmt die Bauabzugssteuer nach § 48 b EStG. Man würde Sie formlos beim Finanzamt beantragen, unter Angabe Deiner Steuernummer. Wenn Du die Bescheinigung hast, gibt es eine Sicherheitsnummer - diese druckt man üblicherweise auf seiner Rechnung . So weiß der Empfänger der Leistung, dass der die Steuer nicht abziehen müsste.

Aber soweit ich weiß, gilt dies nur für Bauleistungen (z. B. die in die Struktur eines Gebäudes eingreifen). "Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen" § 48 EStG

Ich bin aber keine Steuerberaterin =)