Freistellung zur KMK-Prüfung?
Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Ausbildung als Bürokaufkraft wurde uns von der Schule angeboten, das KMK-Zertifikat für Englisch abzulegen.
Mein Betrieb möchte mich maximal für den Tag der schriftlichen Prüfung freistellen, anstatt für den Tag davor und den Prüfungstag, mit dem Argument, es sei nur eine Zusatzprüfung.
Zählt die Prüfung nicht zum §15 (5) BBiG?
1 Antwort
Soweit mir bekannt ist...Nein. Nur bei der AP ist es leider so.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann