Freiheitsberaubung in der Schule
Hallo, also heute in der Schule wurde uns der Weg nach draußen Verboten. Alle Türen nach draußen wurden abgeschlossen. 400 Schüler waren auf sehr engem raum zusammen. Auf meine Frage bei der Direktorin warum sie das machen würde, war ihre Antwort, dass wir selbst schuld sind, weil wir mit Schnee geworfen haben. Darf sie das? Darf sie uns die Türen nach draußen versperren, uns nicht raus lassen und uns unsere Freiheit entziehen? Kann ich da irgendwie vorgehen und ist das Freiheitsberaubung? Ich kann dadrin weder eine Pädagogische noch eine Ordnungsmaßnahme sehen.
Danke im Voraus :)
7 Antworten
eine ganz genaue und korrekte juristische Bewertung ist hier wohl schwierig bis unmöglich. für die strafrechtlich relevante Freiheitsberaubung wäre wohl maßgeblich die Sache, dass man ausdrücklich und ggf. mehrfach mit Nachdruck verlangt hätte nach draußen zu wollen- wenn dass dann verwährt worden wäre, könnte ggf. schon eine Freiheitsberaubung vorliegen- das bloße Abschließen der Türen mit dem erwähnten Hinweis wird aber wohl noch nicht ausreichen.
War das in der Pause, so dass ihr nicht auf den Schulhof konntet? Dann ist das zulässig (wenn sichergestellt ist, dass die Türen im Notfall sofort geöffnet werden können. Wenn es allerdings nach Schulschluss war und ihr den Heimweg nicht antreten konntet, dann war es nicht in Ordnung.