folter im mittelalter

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Teil 4: Als ein Beweismittel an Stelle des Zeugen- oder des einfachen Eidbeweises tritt im germanischen, besonders im fränkischen Prozeß nicht selten das magische Verfahren des berufenen Gottesurteils ein. Man greift dazu bei einer Zeugen-, Eides- oder Urteilsschelte, besonders in einem Meineidsprozeß, ferner bei mangelnder Eidfähigkeit (der Frauen und Unfreien) oder zu feierlichster Beweisung. Christlich gedacht, sucht man hierbei eine Entscheidung der Schuldfrage durch ein wunderbares, von Gott gesandtes Zeichen.

Aus dem 9. bis zum 13. Jh. sind zahlreiche liturgische Formeln erhalten, die diese Gottesgerichte erläutern. Sie stellen sich gerade als ein Kampf mit bösen Dämonen dar, die den Verbrecher beherrschen und von Tugend und Wahrheit abhalten. Alle Waffen der Kirche müssen zu solcher Teufelsaustreibung helfen. Durch Fasten und Gebet bereiten sich Priester und Angeklagter, ja alle Mitwirkenden vor. Eine Messe (mit Abendmahl) vollendet die innere Reinigung.

Folgende Arten haben sich allmählich herausgebildet: I. Feuerproben: Der Unschuldige bleibt wunderbarerweise ohne Brandwunde, obwohl er entweder die Hand oder den Leib dem Feuer selbst preisgibt (a) oder den Arm in kochendes Wasser taucht (b) oder glühendes Eisen tragend (c) oder beschreitend (d) berührt. II. Wasserproben: Der Unschuldige, an Händen und Füßen gebunden, sinkt unter, während das Wasser den Unreinen, Schuldigen ausstößt, schwimmen macht. III. Speiseproben: Der Unschuldige wird durch Einnahme einer besonders geheiligten Speise nicht geschädigt, in Europa entweder Brot und Käse (a) oder Hostie (b). IV. Mannigfache Losproben. Diesen "einseitigen" Gottesurteilen, die nur den Angeklagten treffen, steht als "zweiseitiges" Gottesurteil. V. Der Zweikampf zwischen Kläger und Beklagtem oder den Vertretern gegenüber, der aus der Einzelfehde vor Gericht sich auch zum Gottesurteilsverfahren gewandelt hat, der Kirche stets besonders verhaßt, während diese sich sonst nicht immer entschieden überall von den Gottesurteilzaubern ferngehalten. Deren Ursprung ist nicht eigentümlich germanisch, aber auch nicht in fremdem, etwa orientalischem Einfluß zu suchen.

Gottesurteilhafte Handlungen kennen alle Völker der Erde auf einer gewissen Kulturstufe. Es liegen ihnen, von jedem höheren Gottesglauben unabhängig, uralte Zwingzauber zugrunde, die durch ein meist widernatürlichen Zeichen Schuld oder Unschuld eines für ein Unrecht Verdächtigen feststellen wollen, verchristlicht zu Wunderzeichen der göttlichen Gerechtigkeit; solche magische Methoden der Verbrecherverfolgung sind zweifellos auch den Germanen ureigen, zum Teil wohl als indogermanisches Erbgut. Zu Gottesurteilen geworden, haben sie sich bis heute im Kampf gegen Dieb und Diebstahl im deutschen Aberglauben erhalten.

Dieser kennt neben jenen berufenen auch unberufene Gottesurteile, die ungesucht erscheinen: I. als anklagende Schuldzeichen, Lebensäußerungen des Ermordeten, so das Blutfließen der Wunde bei der sog. Bahrprobe (Glauben an den "lebenden Leichnam"); 2. als rechtfertigende Unschuldzeichen, Lebensäußerungen des (unschuldig!) Hingerichteten, so das Sprießen eines Seelenbaumes, das Stabwunder. Die Bahrprobe ist in Deutschland im 12/14,. Jh. auch noch zum berufenen Gottesurteil geworden.

Teil 2-leider ging nicht alles auf einmal: Das Foltern gipfelte im 17.Jahrhundert mit dem absurdesten Bestrafungen und Geständnissen. Um ein Beispiel zu nennen : 7 jährige bis 11 jährige Mädchen gaben unter Folter zu, sie hätten Sex mit dem Teufel gehabt und erwarten ein Kind von ihm (vgl. Dr. Carl Haas in "Die Hexenprozesse". Tübingen, 1865.).

Als bekannt sind unter den Foltermethoden:

Kopfpresse, Kopfzwinge, Schädelquetsche

Ertränken,Grillen,Geißelungs-Gürtel(Der Geißelungsgürtel wird um die Taille des Opfers geschnallt und hat auf der Innenseite ca. 20 Eisenstacheln. Diese bohren sich in den Körper des Opfers, das sich selbst bei jeder Bewegung tödliche Verletzungen zuziehen konnte. Als Perversion legten manche Henker Fleisch fressende Maden in die Wunden des Opfers, die sich dann ihren Weg in den Bauchraum suchten und das Opfer von Innen zernagten . Diese Folter wurde auch zur Hinrichtung verwendet.) weiterhin: -Garotte, Halseisen, Würgeisen, Würgschraube -Kopfklammer, Schädelschraube.Im Gegensatz zur obrigen Schädelquetsche , die wie ein Schraubstock funktionierte ,war die Kopfklammer/Schädelschraube ein Stirnreif aus Eisen mit Dornen auf der Innenseite die immer enger und enger gedreht wurde. Diese Folter wurde auch zur Hinrichtung verwendet -Kettengeißeln: An einer Peitsche wurden anstatt Lederriemen Ketten befestigt -Spanischer Kitzler: Bei dieser Foltermethode hängte man das Opfer kopfüber an ein Seil und kratze ihm mit einer Kralle immer aufs Neue Haut vom Körper. -Pflöcke unter Nägel treiben - Halskrause, Halskette(mit Dornen , ca.5KG) -Riemenschneiden : -Man schnitt mit einem Messer Riemen aus der Haut heraus. -Zangen -Knieschraube -Stocksschläge -Streckleiter -Judaswiege : Ähnlich wie beim „Pfählen“ wird das Opfer hierbei nackt mit dem After auf einen hölzernen Gegenstand gesetzt. Bei der Judaswiege sitzt der Angeklagte mit seinem gesamten Gewicht auf der Spitze einer hölzernen Pyramide, die sich in den After hineinbohrte und ihn auseinander dehnte und riss. Der Henker konnte den Angeklagten nach Belieben wieder hochziehen und auf die Spitze der Pyramide fallen lassen. -Ketzergabel, Häretikergabel. An der Ketzergabel waren 4 Spitzen befestigt, die unterhalb des Kinns in das Brustbein des Opfers gebohrt wurden. Das Opfer konnte sich dann nicht mehr bewegen und kaum sprechen. Was der Inquisitor damit erreichen wollte, war, dass das Opfer nur noch ein Wort sagt, das es von der Ketzergabel ablesen konnte: „abiuro“, was soviel bedeutet, dass es dem Aberglaube abschwört -Fußschraube -Territion: Bevor man die Angeklagten folterte, zeigte man ihnen manchmal einfach nur die Folterinstrumente, um ihnen Angst zu machen und sie so zu einem vorschnellen Geständnis zu drängen. -Gespickter Hase: Dem Angeklagten wird eine Walze, gespickt mit Eisendornen, über den Bauch oder Rücken gerollt. -Aufziehen, Arme an Flaschenzug -Streckbank -Kochen -Ratte: Der Angeklagte wurde mit dem Bauch nach oben auf einen Tisch gefesselt. Dann wurde ihm eine Ratte auf den Bauch gesetzt und darüber ein Käfig gestülpt. Auf dem Käfig wurde ein Feuer entfacht, so dass die Ratte in Todesangst sich ihren Weg nach unten kratzte und nagte. Durch den Bauch des Angklagten. -Wasserstuhl: er Beschuldigte wurde auf einem Stuhl festgebunden und an einem Seil mithilfe eines Krans zu Wasser gelassen -Fesseln -Spanische Spinne: Die spanische Spinne sieht aus wie eine Haarklammer und bewegt sich auch so. Nur dass die Spitzen aus Eisen waren und nicht ins Haar sondern unter die Haut geschoben wurden, meist an empfindlichen Stellen, wie Hals oder Oberschenkelinnenseite. Dann konnte man an der Spanischen Spinne ein Seil befestigen und den Angeklagten mit einem Flaschenzug in die Höhe ziehen. Nicht selten fiel der Körper herunter oder blieb liegen und die spanische Spinne mit Haut- und Fleischfetzen wurde nach oben gezogen. -Daumenschraube, Daumenstock -Spanischer Bock: Ein dreikantiges Holz, auf das man eine Frau (angebliche Hexe) setzte. Es zielte auf die Misshandlung der Genitalien ab. Damit die Frau die Beine nicht über das Holz heben und heruntersteigen konnte, hängte man ihr schwere Gewichte an die Füsse, so ließ man sie stundenlang sitzen. -Wasserfolter -Ziege: Klingt nett und Harmlos ; ist es aber nicht: as Opfer wurde eingespannt und seine Fußsohlen mit Salz eingerieben. Da Ziegen eine raue Zunge haben, wurde aus dem anfänglichen Kitzeln ein starkes Brennen. Dass immer wieder erneut Salz auf die Fusssohlen geschmiert wurde, verstärkte das Brennen. Diese Prozedur wurde so lange durchgeführt, bis der Angeklagte geständig wurde. Gestand er nicht, so führte das Lecken der Ziege und das Salz bald dazu, dass die Haut sich ablöste und unter schrecklichem Brennen die Fußsohlen offenlagen. -Pechfackel Auflistung der Ehrenstrafen:

Keuschheitsgürtel Schandgeige Pranger Schandmasken Fasspranger Mundsperre Halsgeige, Schandgeige, spanische Geige, Schandkragen

Auflistung der Leibesstrafen: Nägel durch Glieder treiben Peitsche Brandmarken, Brandmale Beinschraube Sankt-Elms-Gürtel Schwefel auf Körper anbrennen Birne rektal Birne vaginal Glieder abschlagen Rädern, Rad Birne oral Brustkrallen, Brustbeißer, Brustreißer, Brustzangen, Brustklammer: Ein weiteres Instrument, das gegen Frauen eingesetzt wurde ist der Brustbeißer. Dieses Gerät wurde kalt oder glühend heiß angewandt. Es wurde an die Brüste der Frau angesetzt, zusammengedrückt und weggerissen. Dabei wurden die Brustwarzen und Brüste der Frau zerrissen, so dass schrecklich viel Blut floss. Es konnte auch mehrmals angewandt werden. Es wurde bei Ehebrecherinnen, Sittenwidrigkeiten oder Abtreibungen angewandt.

Im Mittelalter wurde die Folter nicht abgeschafft, sondern war allgemein anerkannt. Die Hexenprozesse bspw. sind ja großteils spät- bis nachmittelalterlich, im 15. / 16. / 17. Jhdt., geführt worden. Meines Wissens wurde Folter erst ab der Aufklärung (ab 18. Jhdt.) in Frage gestellt, zuvor höchstens von einigen isolierten Gruppierungen.

Es muss unterschieden werden zwischen Foltermethoden und Bestrafungen. Foltermethoden wurden angewandt, um einem Verdächtigen ein Geständnis zu entlocken. Bestrafungen wurden angewandt, um einen Überführten seine "gerechte" Strafe zuzufügen. Unter Strafen wird nochmals unterschieden in Ehrenstrafen, Leibesstrafen und Hinrichtungen. Ehrenstrafen zielen darauf ab, die Ehre des Verurteilten zu schädigen. Mit Leibesstrafen fügt man dem Verurteilten körperliche Schmerzen und Verstümmelungen zu. Und Hinrichtungen haben vorsätzlich den Tod des Verurteilten zur Folge.

In Deutschland war die Folter schon im Frühmittelalter bekannt. Sie wurde von Machthabern angewandt, wenn diese Geständnisse erzwingen wollten oder einfach nur, wenn sie jemanden bestrafen wollten. So verhielt es sich, mal mehr, mal weniger über das gesamte Früh- und Hochmittelalter. In dieser Zeit war die Folter aber noch durch kein Gesetz zugelassen.

1256 n.Chr.: Papst Innozenz IV. erließ eine Bulle, mit der Ketzerei-Verdächtige in Oberitalien gefoltert werden durften. Aber dabei durften keine Gleidmaßen abgetrennt und der Verdächtige nicht getötet werden. Durch die Inquisition kam die Folter kurz darauf auch nach Deutschland. Sie versuchte, im Namen der Kirche, Ketzer zu entlarven und zu beseitigen.

Trotzdem war die Folter noch immer nicht als gerichtliches Verfahren im Gesetz verankert. Gerichtlich anerkannt wurde die Folter erst zu Anfang des 14. Jahrhunderts.

Von da ab gab es kein Halten mehr : Wer die Deutschen kennt , weiss um ihre Prozessier-Wut: Nachbarn, anders Denkende und anders Handelnde wurden bei Gerichten angeschwärzt und gefoltert, um ihr Geständnis zu erpressen. Menschen wurden jämmerlich gequält, ihnen wurden die Gliedmaßen zerstört und abgetrennt und sie wurden getötet - mit der Kraft des Gesetzes! Einher ging die Folter mit Ketzer-und Hexenverfolgung ; SIE war ihr wichtigstes Werkzeug und Instrument . Ihre volle Kraft entfaltete die Folter erst nach dem Mittelalte. Die Menschen damals hatten große Angst (was nur allzu Verständlich ist ) davor in das Kreuzfeuer von Kirche und Folter zu geraten : Verhaltene Stimmen gegen die Folter verstummten je mehr Gefoltert wurde. Frauen wurden erpresst zur Unzucht um nicht als Hexe dagrestellt zu werden (...ich sah sie im Mondlicht ums Haus fliegen..) bis wen man sie in Flagranti erwischte (..sie hat mich Verhext...) usw. Wer einmal in den Fängen der Folterknechte war , konnte nur sehr Schwer bis gar nicht seine Unschuld beweisen , z.B. bei Gottesurteile: Geht man unter und Ertrank-was wahrscheinlich war wenn man mit Gewichten beschwert wurde-oder man schwamm oben , überlebte - und wurde als Hexe verbrannt.

Ich denke, alle haben Recht, aber wolltest Du wirklich darauf hinaus? Oder meintest Du beispielsweise mehr in Hinblick auf die Inquisition?