Förderschule wenn kein Schulbegleiter?

1 Antwort

Die Schulbegleitung ist ja die erste Unterstützung, um den Förderbedarf zu decken.

Sowohl die Eltern als auch die Schule können einen Antrag auf Feststellung eines Sonderpädagogischer Förderbedarfs stellen. Das Schulamt entscheidet dann, ob die allgemeine Schule nicht mehr ausreicht. Dazu wird ein Gutachten über die Leistungsfähigkeit des Kindes erstellt. Das Ergebnis des Gutachtens entscheidet dann über den Verbleib des Kindes an der allgemeinen Schule oder dem Wechsel auf eine Schule des Gemeinsamen Lernens oder eine Förderschule (Förderschwerpunkt). Die Schule wird dann für ein Schuljahr bewilligt.

Wenn der sonderpädagogischer Förderbedarf des Kindes weg fällt (das Kind leistungsfähig genug ist) wird das Kind nach einer jährlichen Prüfung wieder zurück auf eine allgemeine Schule wechseln. Ziel der Förderschulen ist die zeitlich begrenzte Förderung des Kindes.

Wenn also die Schule die Notwendigkeit einer Unterstützung sieht, kann diese den Antrag einleiten. Entscheidend ist das Gutachten.