Fitnessstudio Pause am Ende dranhängen?

2 Antworten

Ist das erlaubt?

Gesetzlich verboten ist es nicht - wenn Du damit einverstanden bist. Du musst Dir das aber nicht gefallen lassen.

Denn wenn Dein Studio nicht geöffnet hat, musst Du natürlich auch nicht bezahlen. Egal warum es nicht geöffnet hat. Daher - lass Dich keinesfalls auf das Angebot ein, hinten ein paar Monate dranzuhängen. Wenn Du nach Ende der regulären Vertragslaufzeit dort nicht mehr trainieren kannst oder willst, bringt es Dir nichts, wenn Du dort trainieren darfst.

Lass die abgebuchten Beiträge so schnell wie möglich wieder zurückbuchen. Dazu genügt ein Anruf bei Deiner Bank mit der Bitte um Rückbuchung. Überweise dann für den März die halbe Monatsgebühr zurück (da Du ja den halben März trainieren konntest). Informiere Dein Studio zudem darüber, dass sie nichts abbuchen dürfen: „hiermit entziehe ich Ihnen das erteilte SEPA Lastschriftmandat bis auf weiteres“.

Auch der Deutsche Sportstudio-Verband DSSV (das ist Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft) schreibt, dass das Studio während der Schließung keine Beiträge abbuchen darf:

„Besteht das Mitglied auf Erstattung bzw. darauf, dass es für die Zeit der vorübergehenden Schließung nicht zahlen will, ist dies zu beachten“

Quelle: https://www.dssv.de/corona/vertragsrecht/fitnessstudiovertragsrecht/

Weitere Infos:

Alex

Ja das ist prinzipiell erstmal erlaubt.