Fitnessstudio hat Fehler bei der Abbuchung gemacht was tue ich jetzt?

3 Antworten

Ja warum sollten die eine Ratenzahlung mit Zinsen wollen?

Hat es dich nicht gewundert, dass niemals Beiträge von deinem Konto abgebucht wurde.

Eins ist sicher, da du einen gültige Mitgliedschaft hattest, musst du natürlich die vereinbarten Beiträge zahlen. Das heißt die 1.300€, falls das so stimmt. Sind die Forderungen bereits mehrere Jahre her, können sie bereits verjährt sein.

Da viele Leute nicht mal eben so einen Betrag extra übrig haben, würde ich ene Ratenzahlung anstreben. Genau deswegen das Angebot vom Gym.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann geh Mal zur Verbraucherzentrale.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 13 Jahre Training, Trainerlizenzen, Ernährungsberater

geh mit dem Beleg ins Studio und klär den Vorfall

fkkoldie46

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine SEPA Lastschrift kannst du bei der Bank widerrufen.


Elli1214 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 08:22

Naja das Problem liegt darin, dass der dem es vom Konto wohl abgebucht wurde es jetzt erst nach ca. Einem Jahr gemerkt hat, dass da monatlich was abgeht von einem fitnessstudio bei dem er nicht angemeldet ist und ich ja bereit war meinen monatlichen Beitrag abziehen zu lassen. Ich selber hab es allerdings auch nicht gemerkt, da ich Probleme mit meinem online Banking habe und keine Auszüge seitdem bekomme. Selbst wenn ich dem ganzen widerrufe will das Fitnessstudio trotzdem das gesamte Geld trotz deren Verschulden von mir zurück. Ist das rechtens ?

RinaSol  31.05.2025, 08:22
@Elli1214

Wenn du willst dass man deine Fragen beantwortet musst du dich kurz fassen.

Kein Blabla sondern einfach mal aufschreiben was in welcher Reihenfolge passiert ist und zwar ohne blabla!

Wenn jemand ein Jahr lang nicht auf sein Konto schaut dann tut es mir leid.

Forderungen verjähren glaube ich nach zwei oder drei Jahren aber das ist wohl ein Fall wo man tatsächlich zum Anwalt gehen muss.

Elli1214 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 08:25
@RinaSol

Ohne viel Blabla .. ich möchte, dass die Leute meine Situation verstehen und mir sachgemäß helfen könnten und stichpunktartig und kurz und knapp wird es wohl die Hälfte falsch verstehen. Aber danke für deine Antwort

RinaSol  31.05.2025, 08:27
@Elli1214

Heißt das du hast das Fitnessstudio in Anspruch genommen, ohne Beiträge zu bezahlen?

Sowas dürfte imho Leistungserschleichung sein??

Elli1214 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 08:30
@RinaSol

Nein, da ich keinerlei Fehler mit eingebracht habe als ich meine Daten für mein Konto eingetragen habe. Das hat mir der Mann am Telefon auch mehrmals bestätigt, dass ich keinerlei Schuld daran trage.

RinaSol  31.05.2025, 08:30
@Elli1214

Meine Meinung:

Du hättest aber kontrollieren müssen ob die Beiträge korrekt von deinem Konto abgebucht werden, dir hätte es auffallen müssen dass nichts abgebucht wird.

Deshalb gehe ich als Laie davon aus dass du hier auch eine Mitschuld trägst.

265, Stgb, Leistungserschleichung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Elli1214 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 08:33
@RinaSol

Das mag wohl sein, ich bin auch bereit einen Teil davon zu bezahlen. Aber kann das Fitnessstudio mir da so viel anrechnen obwohl die wohl mist gebaut haben?

RinaSol  31.05.2025, 08:34
@Elli1214

Meiner Meinung nach musst du die im Vertrag festgelegte Leistung erbringen. Du hast ja einen Vertrag mit dem Fitnessstudio abgeschlossen.