Feuerwehrübung auf Privatbesitz?

2 Antworten

Dir gehört ein Wald? Huh.

Nein, wenn es tatsächlich DEIN Grundstück ist, dein Eigentum, dann müssen sie davor natürlich mit dir sprechen, klar.


windydogs  22.05.2022, 20:08
Dir gehört ein Wald? Huh.

Das ist nix ungewöhnliches....

0

Ich behaupte mal nein. Nennt man Hausfriedensbruch


OnePerson19  22.05.2022, 19:47
  1. Wohnung
  2. Geschäftsräume
  3. befriedete Besitztum
  4. abgeschlossene Räume

Welches dieser vier Sachen erfüllt denn ein Wald?

0
TheMonkfood  22.05.2022, 19:50
@OnePerson19
Ein Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn jemand ohne Ihr Einverständnis Ihre Wohnung, Grundstück oder Ihre Geschäftsräume betreten hat und dort verweilt, obwohl sie diesen aufgefordert haben zu gehen. Wer das sogenannte Hausrecht hat, kann in diesem Fall Anzeige erstatten.

https://rightmart.de/strafrecht/hausfriedensbruch#:~:text=Ein%20Hausfriedensbruch%20liegt%20immer%20dann,in%20diesem%20Fall%20Anzeige%20erstatten.

Du kannst auch gerne als 5. Punkt Besitztum hinzufügen. Dazu zählt auch ein Grundstück

0
OnePerson19  22.05.2022, 19:52
@TheMonkfood

Was in irgendwelchen Infotexten steht interessiert mich nicht. Ich hab im StGB nachgeschaut, denn was dort steht gilt auch.

0
OnePerson19  22.05.2022, 19:53
@TheMonkfood
Du kannst auch gerne als 5. Punkt Besitztum hinzufügen

Besitzum steht im §123 StGB aber nicht. Ich hab nur die Sachen aufgezählt die auch im StGB stehen.

0
TheMonkfood  22.05.2022, 19:53
@OnePerson19

Was verstehst du dann unter "befriedetem Besitztum?" Grundstück mit Zaun vielleicht oder mit Hinweisschild?

Lies lieber nochmal.genau nach

0
OnePerson19  22.05.2022, 19:58
@TheMonkfood
Was verstehst du dann unter "befriedetem Besitztum?"

Das was die Rechtssprechung darunter versteht.

Dazu zitiere ich das OLG Frankfurt am Main aus seinem Beschluss vom 16.03.2006 - 1 Ss 219/05

„Ein „befriedetes Besitztum“ ist nach der seit der Entscheidung des Reichsgerichts (Urteil vom 12.12.1884, RGSt. 11, 293 f.) einhelligen Rechtsprechung und der übereinstimmenden Auffassung der Literatur immer dann gegeben, wenn ein Grundstück von dem Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere – wobei insoweit auf die Gegebenheiten zum Tatzeitpunkt abzustellen ist (vgl. KG, Urteil vom 13.04.1927, JW 1927, 1713) – gesichert ist.“

0
TheMonkfood  22.05.2022, 19:58
@OnePerson19
Der Ausdruck befriedetes Besitztum findet im Strafrecht Anwendung. Nach § 123 Absatz 1 StGB begeht derjenige einen Hausfriedensbruch, wer unter anderem in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt. Befriedetes Besitztum meint dabei ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück.
0
OnePerson19  22.05.2022, 20:00
@TheMonkfood

Ein Wald hat grundsätzlich ja kein Zaun o.ä. also handelt es sich grundsätzlich um kein befriedetes Besitztum

0
TheMonkfood  22.05.2022, 20:03
@OnePerson19

Ein Waldstück in Privatbesitz ist nicht grundsätzlich nicht eingezäunt bzw nicht deutlich als Privatbesitz gekennzeichnet.

0
OnePerson19  22.05.2022, 20:07
@TheMonkfood

Eine grundsätzliche Abzäunung dürfte nicht vereinbar mit §14 Abs. 1 Satz 1 BWaldG sein.

0
TheMonkfood  22.05.2022, 20:40
@OnePerson19

Es geht nicht um eine Abzäunung, die das Betreten zur Erholung (was aber sicher nicht Ziel der Feuerwehr bei der Übung war!) verhindert, sondern um eine deutliche Kenntlichmachung, dass es sich um ein Grundstück im Privatbesitz handelt.

0