Ferienwohnung per mail bestätigt, abgesagt und jetzt Stornierungsrechnung!
Hallo :-)
Ich habe vor kurzem per Mail eine Anfrage an einen Ferien- Wohnungsbesitzer gesendet und wollte wissen, ob diese in einem gewissen Zeitraum noch frei wäre. Dies wurde mir schnell bestätigt und ich solle mich zeitnah melden, ob ich zusage. Dies habe ich sofort getan, in dem ich schrieb: Schön, sollen wir Ihnen das Geld überweisen? Dann folgte nur eine kurze Mail: Moin, wir benötigen noch ihre Kontaktdaten für unsere Unterlagen. Dann sendete ich per mail meine Adresse und Telefonnummer zu. Die Kurzreise war am 10.10 geplant und ich habe am 1.10 angefragt und am 2.10 wieder abgesagt . Alles per Mail. Jetzt habe ich eine Stornierungsrechnung erhalten: 216 Euro! Ich bin geschockt. Das wäre fast der Preis gewesen, den wir bei Reiseantritt hätten zahlen müssen. Dürfen die das? Ich habe nichts schriftlich, nur alles per mail. Kein Portal und ich wurde auch nicht über irgendwas aufgeklärt. Wie soll ich jetzt reagieren?
Danke für hilfreiche Antworten !!
4 Antworten
Gebucht ist gebucht.....und wenn Du so kurzfristig absagst, mußt Du die Stornogebühr tragen.
Wenn ich richtig informiert bin, aber nur, wenn der Vermieter die Wohnung so kurzfristig nicht weiter vermieten kann....
Das war doch ein Vertrag und den musst Du einhalten. Wenn Du die Anmeldung stornierst, musst Du auch halt die Gebühren bezahlen.
Ich fürchte, das muss er nicht. Die laufende Rechtsprechung geht in die Richtung, dass auch eine formlose Bestätigung per Mail eine komplett rechtsgültige Buchung ist. Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Dass dir das nicht klar gewesen ist, schützt nicht vor den Folgen, bedauerlicherweise. Der Vermieter könnte natürlich kulant sein und sagen: OK, in Wirklichkeit ist mir kein Schaden entstanden, sondern nur ein Geschäft entgangen - ok, bin ich kundenfreundlich und Schwamm drüber! Aber das muss er nun mal per Gesetz nicht sein. Ich fürchte, du kommst da nicht mehr raus.
Ausweg: Die Ferienwohung buchen und für Ersatz sorgen. Ist nun natürlich schon zu spät, und wenn die Rechnung erst deutlich nach dem Termin angekommen ist, wäre das eventuell ein Ansatzpunkt, wo man argumentativ angreifen könnte. Aber es scheint mir unwahrscheinlich, dass man damit Erfolg haben könnte.
Das Problem ist - sollte die Ferienwohnung in dieser Zeit nicht vermietet werden können, kann Dir der Vermieter bei einer relativ kurzfristigen Absage den Mietpreis abzüglich eingesparter Aufwendungen (entfallene Endreinigung, nicht verbrauchter Strom / Wasser etc.) in Rechnung stellen. Und das können durchaus 80-90 % des Mietpreises sein!
Der Haken an der Geschichte ist - Du kannst dem Vermieter nicht nachweisen, ob eine Vermietung der Ferienwohnung (für diesen Zeitraum !) nicht doch möglich gewesen wäre! Eventuell hat er sogar die Ferienwohnung weiter vermietet und kassiert bei Dir dann doppelt ab! In der Praxis ist so etwas schon vorgekommen ...
Ich will nochmal hervorheben, dass die Stornierung nur EINEN Tag später als die Bestätigung erfolgte. Jetzt mal ehrlich, als ob es an diesem einen Tag so viele Anfragen gegeben hätte!!!??? Wie kann ich dagegen vorgehen? Muss der Vermieter nicht irgendwelche Beweise vorlegen? eine detaillierte Rechung? Es war nichts aufgeführt ...
Überall wird man doch schließlich über solche Fälle vorher aufgeklärt. Der Vermieter hätte doch einen Anhang beifügen müssen, wo diese Sachen geschildert sind?!