Ferienlager kosten zurück bei abbruch?

7 Antworten

Ja, es war doch auch eure freie Entscheidung, das Ferienlager abzubrechen. Warum soll der Veranstalter euch da etwas erstatten? Schließlich hat der auch für deine Kinder mit vorgeplant, Betten gebucht und sonstige Ausgaben getätigt. Soll er auf seinen Kosten sitzen bleiben, weil es deinen Kindern dort nicht gefallen hat oder sie Heimweh hatten?

Oder lässt sich irgendetwas von den Behauptungen der Kinder beweisen?

Angetreten heisst auch, die Kosten werden fällig. Da gibts keine Ausnahme.

Seit wann laufen Lebensmittel ab?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur eine Gewährleistungszeit, innerhalb derer der Hersteller für einen Verderb geradestehen muss, sofern das Lebensmittel richtig behandelt und gelagert wurde.

Außerdem darf der Handel Lebensmittel mit abgelaufenem MHD nicht mehr in den Verkehr bringen. Ob die Verwendung in einem Ferienlager noch erlaubt ist, weiß ich nicht. Es wäre mir aber auch egal. Lieber ein einwandfreies Lebensmittel mit abgelaufenem Datum, als umgekehrt.

Jedenfalls ist das Lebensmittel auch nach Anlauf des MHD nicht schlecht. Es wird in Deutschland zuviel weggeschmissen, weil die Menschen sich nur auf irgendwelche Formalien wie das MHD verlassen und nicht mehr auf ihren gesunden Menschenverstand, und auch die Beziehung zu Lebensmitteln verloren haben.

Zu Deinen Rechten beim Ferienlageraufenthalt: Verträge müssen eingehalten werden. Ein Anspruch auf vorzeitige Kündigung oder Aufhebung ist nur dann gegeben, wenn die andere Seite ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Dazu gehören auch Nebenpflichten. Ggfs. gehört rein formal die Verwendung von Lebensmitteln vor Ablauf des MHD dazu.

Definitiv kein Rücktrittsgrund ist das Missfallen der Kinder - es sein denn, die Rücktrittsmöglichkeit ist im Vertrag festgehalten.

Was die "richtige " Betreuung ist, richtet sich nach dem, was man nach dem Vertrag und der Verantwortungspflichten des Anbieters erwarten konnte.

Du musst schon sehr genau dokumentieren, in welcher Weise der Anbieter seine vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat. Wenn zum Beispiel, die Kinder den ganzen Tag sich selbst überlassen wurden, wäre das sicher gegeben.

 


...mußten Lebensmittel essen die schon abgelaufen waren...

Was willst du damit suggerieren?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement, das laut harmonisiertem EU-Recht[1][2] bzw. schweizerischem Recht[3] auf Fertigpackungen anzugeben ist. Das MHD gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel
bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im
Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne
wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches
Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein Verfallsdatum handelt,[1] ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar.

Guten Morgen,

wenn der Veranstalter etwas von sich hält wird er um eine Kulanzregelung bemüht sein. Generell gelten die AGB des Veranstalrters.

Da mit einer bestimmten Personenanzahl kalkuliert wird, stehen in den meisten AGb dass diese Kosten nach Zeitpunkt XY (spätestens bei Antritt) nicht erstatungsfähig sind.

Ich würde dennoch den Veranstalter konsultieren und fragen was da los war. Vielleicht möchte er sich ja auch verbessern.

LG und viel Erfolg