Ferienjob 8 Stunden?

2 Antworten

Wichtig zu wissen

Als Kind im Sinne des JArbSchG gilt, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Als Jugendlicher, wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist. Die Vorschriften für Kinder gelten auch für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Was das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt
Das JArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Jugendliche
  • nicht mehr als acht Stunden täglich und
  • nicht mehr als 40 Stunden in der Woche,
  • nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
  • nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigen – wobei die beiden freien Tage aufeinander folgen sollen.
  • Die Jugendlichen müssen mindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben.

Näheres findest du in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/06_jugendarbeitsschutz/node.html

Woher ich das weiß:Recherche