Fehlzeiten nach "Notenschluss"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar, es besteht ja auch nach Notenschluss noch Schulfplicht.

Und nachträglich entschuldigen geht in den seltensten Fällen.

Nach dem Notenscluss müssen deine Fehlzeiten noch entschuldigt werden (Bspw. Anruf der Erziehungsberechtigten)