Falls der Busfahrer die Türe nicht öffnet, ist es strafbar die Türe über den Nothahn zu öffnen?
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
3 Antworten
Nein, natürlich nicht. Du fügst dem Bus durch das Betätigen keinen anhaltenden Schaden zu, du gefährdest höchstens den Verkehr, wenn der Bus fährt. Außerdem kann dir das Busunternehmen eine Strafe auferlegen, wenn die in ihren Bedingungen festgeschrieben ist.
In einem Notfall ist das natürlich was anderes....
In der Schweiz ist es eine Straftat die der Busfahrer begangen hat weil er dich deiner Freiheit beraubt hat und somit darfst du auch den Notöffner betätigen, aber du musst den Busfahrer zuerst gewarnt haben.
Nein
Nein, du darfst dich selbst befreien, wenn er dich grundsätzlich nicht raus lässt.