F1 feuerwerk im zug mitnehmen?
Guten tag ich fahre am 27 dezember von würzburg nach basel (schweiz) und wollte für silvester ein paar kleine sachen mitnehemen der kategorie F1 nun ist die frage ob ich das im zug mitnehmen darf?
1 Antwort
Dass die Ware eingeführt werden darf, heisst jedoch nicht automatisch, dass sie in der Schweiz auch abgebrannt werden darf.
Verboten: Am Boden explodierende Feuerwerkskörper und weitereFeuerwerk, das auf dem Boden explodiert (wie zum Beispiel Kracher, Böller und Petarden), ist zur Einfuhr grundsätzlich Nicht zugelassen.Weiter zur Einfuhr verboten sind «Lady Crackers», die länger als 22 Millimeter (7/8 Zoll) sind und/oder einen Durchmesser grösser als 3 Millimeter (1/8 Zoll) aufweisen. Vor dem Kauf und der Einfuhr in die Schweiz wird empfohlen, sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
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