F1 feuerwerk im zug mitnehmen?

1 Antwort

Vorsicht bei der Einfuhr von FeuerwerkWer Feuerwerkskörper importieren (Schweiz) möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Polizei (fedpol). (Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)

Dass die Ware eingeführt werden darf, heisst jedoch nicht automatisch, dass sie in der Schweiz auch abgebrannt werden darf.

Verboten: Am Boden explodierende Feuerwerkskörper und weitereFeuerwerk, das auf dem Boden explodiert (wie zum Beispiel Kracher, Böller und Petarden), ist zur Einfuhr grundsätzlich Nicht zugelassen.

Weiter zur Einfuhr verboten sind «Lady Crackers», die länger als 22 Millimeter (7/8 Zoll) sind und/oder einen Durchmesser grösser als 3 Millimeter (1/8 Zoll) aufweisen. Vor dem Kauf und der Einfuhr in die Schweiz wird empfohlen, sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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