Exmatrikulation vor dem Praxissemester, wie kann ich hier am besten vorgehen?
Hallo miteinander, ich bin gerade sehr am verzweifeln weswegen ich hier um Rat bitten würde.
Meine Situation:
Ich müsste bis zum Ende dieses Semesters eine Prüfung des Grundstudiums abschließen, sonst die Folge: Exmatrikulation.
Im darauffolgenden Semester wäre mein Praxissemester, eine Stelle konnte ich mir sichern, die eine offene Prüfung zu bestehen leider nicht…
Nun habe ich mich auch auf einen neuen Studiengang beworben und eine Zusage erhalten. Dürfte ich trotz allem mein Praktikum mit dem Studiengangwechsel beginnen?
Allgemeine Frage: Was tue ich am besten in dieser Situation und wie sieht hier die Rechtslage aus?
Ich würde mich natürlich noch mit dem Hochschulamt absprechen, nur denke ich dass dies nicht positiv verlaufen wird weswegen ich hier vielleicht schonmal eine Vorahnung sammeln wollen würde.
2 Antworten
Hallo,
wenn du exmatrikuliert wirst, endet deine Studienberechtigung für deinen aktuellen Studiengang. Das bedeutet, dass du normalerweise nicht mehr an dem geplanten Praxissemester teilnehmen kannst. Du solltest dringend mit deinem Hochschulamt sprechen und klären, ob eine Ausnahme möglich ist oder ob es andere Wege gibt, das Praktikum im neuen Studiengang anzurechnen.
Es wäre auch ratsam, dich über die exakten Bedingungen deines neuen Studiengangs zu informieren und sicherzustellen, dass ein Studiengangwechsel nicht zu Problemen bei der Anerkennung von bereits geleisteten Praktika führt.
Beste Grüße!
Wenn Du etwas anderes studieren willst, bedeutet das doch sowieso einen Abbruch Deines jetztigen Studiums. In anderen Worten: wenn es Dir so wichtig ist, dass du nicht zwangsexmatrikuliert wirst, wieso bewirbst Du Dich dann um einen neuen Studiengang? Und was willst Du im neuen Studiengang mit einem Praktikum für den abgebrochenen?
Bitte ergänze Deine Frage um die Informationen:
1.) Willst Du den alten Studiengang zuende bringen und den neuen parallel dazu studieren, oder willst Du den alten Studiengang abbrechen, oder hast Du Dich nur prophylaktisch um den neuen beworben für den Fall, dass Du exmatrikuliert wirst?
2.) Erfüllt das Praktikum nur die Praktikumspflicht des alten Studiengangs oder auch des neuen?
3.) Um welche zwei Studiengänge und um welche Uni handelt es sich?
4.) Gibt es an der Uni keine Studienberatung unabhängig vom Hochschulamt, wo man nicht aufpassen muss was man verrät?
Ich schreib das als Antwort statt Nachfrage, weil man bei den Nachfragen nur knappe Dreizeiler schreiben darf.
Ich habe die Frage so verstanden, dass er vom bisherigen Studiengang zwangsexmatrikuliert wurde weil er ein Kriterium (eine fristgerecht zu bestehende Prüfung) nicht geschafft hat.