Ex in Vertretungsstunde mit Vertreter schreiben?

1 Antwort

Eindeutiges JA ! Das ist so selbstverständlich (Der Vertretungslehrer übernimmt alle RECHTE und PFLICHTEN des eigentlichen Lehrers !), dass "es" noch nicht einmal in irgendwelchen Schulgesetzen erwähnt ist !!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Goethe (besonders"Faust"), Büchner, Storm, Raabe
paulklaus  22.03.2024, 12:36

Oh bitte ! Keine Ursache ! Gern geschehen !

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