Erstausstattung Wohnung Geld oder Gutscheine?
Hallo
und zwar möchte ich einen Antrag stellen. Bekommt man da Geld oder Gutscheine ? Ich finde das Geld natürlich besser da kann man sich die Möbel ja selber aussuchen und vor allem find ich das ein wenig peinlich mit den Gutscheinen. Bevor blöde Kommentare kommen . Ich geh arbeiten habe einen Kind und finanziell schaff ich das alleine leider nicht deswegen Arbeitslosengeld 2. Bin gerade dabei einen Antrag zu stellen. Soll ich da sichterheitshalber noch dazu schreiben das ich lieber das Geld möchte ? Oder darf man das so nicht entscheiden
2 Antworten
Das ist wahrscheinlich von Stadt zu Stadt verschieden.
Meine Tochter bekam Geld, konnte kaufen, wo sie wollte und musste auch nichts nachweisen.
Passiert ist das in einer Stadt in Sachsen.
Oder darf man das so nicht entscheiden
Nein. Das entscheidet das JC nach seinen Vorgaben.
...das ein wenig peinlich mit den Gutscheinen. Bevor blöde Kommentare kommen....
Wer sollte blöde Fragen stellen? Und warum sollte das peinlich sein?
Man benötigt finanzielle Hilfe. Na und?
...erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
Letztendlich hat der Gutschein natürlich auch den Sinn, dass das Geld tatsächlich für das ausgegeben wird, wofür es bewilligt wurde.
Ansonsten:
Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),
Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).
Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden.
Er ist immer angemessen, da der Betroffene diskriminierungsfrei auf dem allgemeinen Markt und unter Nutzung von Sonderangeboten und privaten Verkäufen seinen Bedarf decken können muss (VG Stuttgart 24.01.02 - 8 K 40/01).
Der Verweis auf nur einen Anbieter stellt zudem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar.
Es sind bei der Gewährung von Erstausstattungsgegenständen hohe Anforderungen an die Qualität zu stellen, das heißt: in der Regel neu oder neuwertig.
https://www.elo-forum.org/threads/erstausstattung-als-warengutschein.163539/