Errichtung einer Genehmigungsfreien Freiflächen-Photo-Voltaik-Anlage - Höchstemaße?
In Baden-Württemberg (gesprochen Baden-Würtenberg) ist festgelegt, dass eine
Freiflächen-Photo-Voltaik-Anlage bis zu folgender Größe genemigungsfrei ist:
- Freiflächenanlagen, die eine Höhe von 3 Metern oder eine Länge von 9 Metern nicht überschreiten
Also wäre eine Anlage die z.B.
8,5m breit und 8,5m lang ist und nur 2,5 hoch ist genehmigungsfrei ?
Ist das so richtig...
2 Antworten
Diese Beschränkung ist am 13.03.2025 sowieso weggefallen.
Siehe hier: Große Reform der Landesbauordnung verabschiedet
Wäre ja schön, nur habe ich gelesen, dass eine Freiflächen-Photovoltaig-Anlage nun noch einen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan benötigt, um erlaubt zu sein.
Wie ist das mit dem Außenbereich, welcher direkt am unbeplanten Innenbereich angrenzt ?
Hier geht es um die Bauvorschriften. Du brauchst also keinen Bauantrag. Die Anmelde- und ggf. Genehmigungsvorschriften des Netzbetreibers sind davon unberührt.