Erklären Sie den Begriff der Rechtsfähigkeit?

2 Antworten

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB), ohne Rücksicht auf Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Sie kann weder durch Vertrag, Verzicht oder hoheitliche Aberkennung aufgehoben werden. Sie endet mit dem Tod (§ 1922 Abs. 1 BGB).
Unter Rechtsfähigkeit versteht das Gesetz die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Darunter versteht man z. B. das Recht auf Leben, auf ein Erbe, aber auch die Pflicht zum Wehrdienst oder Steuern zu zahlen.
Woher ich das weiß:Recherche

Ja, dann mach das doch