Was heißt Rechtsfähigkeit?

2 Antworten

Rechtsfähig ist, wer Rechtspflichten und Rechte hat und rechtsgestaltende Handlungen vornehmen kann. Diese Rechtsfähigkeit haben von Natur aus nur Menschen; denn nur sie „verstehen den Sinn rechtlicher Gebote und können sich nach ihnen richten. Auch … zu rechtsgestaltenden Handlungen … sind nur Menschen fähig“.[1]Nun können aber auch juristische Personen, insbesondere private Vereinigungen und öffentliche Körperschaften, Rechtspflichten und Rechte (z. B. als Eigentümer) haben. Versteht man unter dem „Recht“ eine Ordnung menschlichen Verhaltens,[1][2] dann sind die Pflichten und Befugnisse einer juristischen Person den Menschen zuzurechnen, die in dem Verband organisiert sind, wobei die Verbandsverfassung näher bestimmt, wer welche Pflichten des Verbandes zu erfüllen hat und wer „zuständig“ ist (die Kompetenz hat), bestimmte Befugnisse des Verbandes auszuüben.[1][3]

Wer oder was rechtsfähig und damit Rechtssubjekt ist, legt die jeweilige Rechtsordnung fest. Ob eine Rechtsordnung einem Menschen die Rechtssubjektivität absprechen kann, ist eine Frage der Menschenrechte.

Im römischen Recht zum Beispiel waren die Sklaven Rechtsobjekt, nicht Rechtssubjekt. Für den Rechtspositivismus war dies geltendes Recht.[4]

In gewissem Sinn sind in einer Rechtsordnung alle Rechtssubjekte „juristische Personen“ (Kelsen). Üblicherweise wird jedoch zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. In einem weiten Sinn sind juristische Personen alle Rechtssubjekte einer Rechtsordnung, die nicht natürliche Personen sind. In einem engeren Sinn sind juristische Personen nur solche Rechtssubjekte, die nicht natürliche Personen sind, deren Rechtsfähigkeit von der jeweiligen Rechtsordnung ausdrücklich anerkannt ist.

Beispiel: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird in Deutschland nicht als juristische Person (im engeren Sinn) angesehen. Auf Grund ihrer Rechtsfähigkeit (in der Rechtsprechung seit 2001) ist sie gleichwohl Rechtssubjekt wie auch sonstige Gesamthandsgemeinschaften.[5]

Gegenbeispiel: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Nachfolger der GEZ) ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. [6]

nita04 
Fragesteller
 15.04.2018, 18:50

Ist von Wikipedia

0
Laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1 beginnt die Rechtsfähigkeit nach der Vollendung der Geburt.