Erfahrung Betriebskosten bei vorhandenem Gastank?
Hallo, ich habe erhebliche Zweifel an den veranschlagten Kosten unserer Hausverwaltung.
Das Gebäude hat eine Größe von ca. 900qm (mehrere Mieter), auf dem Grundstück steht ein Tank für Flüssiggas.
Nun sollen Heizkosten (und entsprechend Warmwasser) aber anhand "Rechnung" (nicht beigefügt) über 146.853 kWh abgerechnet werden. Diese "Rechnung" soll der Gesamtverbrauch sein.
Hat vielleicht jemand Erfahrung bei einer Wohnung mit genutztem Gastank? Rein logisch betrachtet, müsste doch der Verbrauch anhand der jeweiligen Befüllungen erfolgen, heißt, wenn der Gastank noch zu 1/3 gefüllt ist und neu befüllt wird und zum Ende der Abrechnungsperiode immer noch zu 1/4 gefüllt ist, dann kann doch nicht die komplette Neufüllung abgerechnet werden und zudem der "Rest" der alten Füllung außer Acht gelassen werden. Oder habe ich einen Denkfehler?
2 Antworten
Es muß der Anfangsbestand, Zukauf und der Restbestand berücksichtigt werden.
Die kompletten Kosten des Kaufs umlegen wäre nicht korrekt.
Flüssiggas wird ja nicht in kWh vom Anbieter geliefert und berechnet.
Aber knapp 147.000 kWh bei 900 m² Wohnfläche kann schon hinkommen.
Das sind ca. 163 kWh pro m². Finde ich sehr wenig.
Zum Vergleich ich Vermiete ein Haus mit 2 Wohnungen. Da werden pro Jahr ca. 36.000 kWh Erdgas verbraucht. Wohnfläche insgesamt 130 m².
In der Heizkostenabrechnung muß der Anfangs-, Endbestand und der Zukauf angegeben werden. Daraus berechnet sich ja der Gesamtverbrauch.
Gibt es denn überhaupt eine Heizkostenabrechnung oder werden die Gaskosten einfach so in der BK-Abrechnung aufgeführt und umgelegt?
Für Heizkostenabrechnungen gelten nämlich besondere Regeln/Vorschriften. Die dürfen nicht einfach so z. B. rein nach Wohnfläche umgelegt werden.
Ok, weder der Anfangs- noch der Endbestand, noch der Zukauf wurden angegeben. Nur "Rohstoffkosten: Rechnung 146.853 kWh Fernw. (obwohl wir einen Gastank haben und keine Fernwärme), 20.700 €"
Es gibt für die Wohnung Abrechnungen (2 Zwischenablesungen je Heizkörper), die aber auch nicht nachvollziehbar sind. Anhand des errechneten Verbrauches (bei uns 7.500 Einheiten) werden die Kosten berechnet. Die Einheiten Gesamt liegen bei 70.300. Aufgeteilt werden die Kosten nach dem 70/30-Prinzip.
Der Gastank hat einen Zähler, welcher das verbrauchte Gas zählt.
Das wurde in KwH umgerechnet für eure Abrechnung.
Wie voll oder leer der Tank ist, braucht dich nicht interessieren. Nur das verbrauchte Gas.
Wie voll oder leer der Tank ist, braucht dich nicht interessieren.
Das stimmt so nicht.
Warum sollte mich das nicht interessieren? Wenn 2021 deutlich günstiger gekauft wurde und dieses Gas 2022 noch genutzt wurde, dann interessiert es mich schon, wenn lediglich eine Rechnung (vermutlich für 2022) der Betriebskostenabrechnung zu Grunde gelegt wurde.
Genau das habe ich mir auch gedacht - nur muss das auch auf der Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden? Der angegeben Preis der Rechnung liegt bei 20.700 €.
Von den vorhandenen 16 Wohnungen stand Anfang 2022 der Großteil leer. Im Februar war nur die Hälfte bewohnt. Erst im Frühjahr zogen noch andere Nachbarn ein (aber andere auch wieder aus).