Entfernung von Fogging in Mieterwohnung?

1 Antwort

Wenn die Wände beim Einzug so aussahen, dann nicht.


Inkognito-Nutzer   05.06.2025, 14:32

Taten sie nicht. Allerdings steht im Mietvertrag, dass Malerarbeiten auch nicht von mir durchgeführt werden müssen.

DerWegzudir01  05.06.2025, 14:34
@Inkognito-Beitragsersteller

Du musst die Wohnung in dem Zustand übergeben in dem sie war.

Du musst sie nicht besser machen, aber deine Vermieterin muss sie auch nicht in einem schlechteren Zustand zurück nehmen.