Einwurfeinschreiben, Zieladresse nachweisen?
Sehe ich das richtig: Ein Einwurfeinschreiben beweist nur, dass irgendjemand nach irgendwo irgendwas geschickt hat, und dass dies angekommen ist.
Es beweist nicht, wer den Bríef abgeschickt hat (meinetwegen, der der den Einsendebeleg in der Hand hat), es beweist nicht, an wen der Brief ging (wird in keiner Weise bestätigt, auch nicht bei der Verfolgung) noch was darin war.
Anders gefragt: Ich habe hier zwei Einlieferungsbelege in verschiedenen Angelegenheiten , welcher gehört nun zu welchem Brief?
1 Antwort
Einwurfeinschreiben bedeutet ja nur, dass das Ding eingeworfen wurde, nicht, dass der Empfänger es auch bekommen hat. Somit sind die Absendebelege nicht so wichtig.
Anders sieht es bei den privaten aus. Bei uns wird jeder Brief gescannt und somit gibt es einen Nachweis, wer Absender ist, und wann der Einwurf erfolgte, ohne Mehrkosten. Beide Varianten sagen natürlich nichts aus über den Inhalt.
Nö, schreibe ich doch, deshalb versende wir über die Privaten, weil wir dort Beweise bekommen, wenn denn es nötig ist. Und die lieben Empfänger dannbehaupten, just in diesem Moment den Brief dann doch gefunden.
Sorry, das beantwortet nicht die Fragen, ob mit einem Einwurfschreiben überhaupt belegt wird, an wen der Brief geht und von wem er kam.