Einwohnermedeamt erst abmelden dann ummelden?
Hallo muss man sich in der alten stadt erst abmelden und kann sich dann in der neuen stadt anmelden? oder wie lüppt das
13 Antworten
du brauchst nur zum neuen amt gehen in deiner neuen stadt dich dort anmelden sie schreiben eine abmeldung an deinem alten amt.
neue stadt ins Einwohnermeldeamt, anmelden, die melden dich in der alten Stadt ab
Du brauchst dich nur anmelden. Das Abmelden in deiner alten Stadt erledigt dann das Amt.
Seit dem 1. Juni 2004 ist die Pflicht für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Umzug aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Heimatgemeinde (bzw. Ummelden bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde) aus. Auch die bisher obligatorische Bestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr notwendig.
Du musst dich bei der alten Stadt nur abmelden, die nötigen Schritte werden die schon unternehmen. Hast auch schon mal davon gehört, dass dein Zimmervermieter/Wohnungsvermieter das machen muss!!! ;-)))
Stell dir mal vor, wenn dein Nachfolgemieter sich bei der Gemeinde an deiner Adresse anmeldet!!!