Einladungsschreiben für Visum in Deutschland?

2 Antworten

Wenn lediglich ein Einladungsschreiben verlangt wird, ist das eine formlose Erklaerung, dass du die betreffende Person fuer den Zeitraum von/bis eingeladen hast und sie waehrend ihres Aufenthalts bei dir wohnen kann.

Vermutlich wird ein Einladungsschreiben aber nicht ausreichen und es wird eine sog. Verpflichtungserklaerung von dir verlangt. Was das ist und wie das geht, kannst du hier nachlesen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/13-verpflichtungserklaerung/606492

Lies es dir aber bitte genau durch. Die Abgabe einer Verpflichtungserklaerung kann weitreichende Folgen nach sich ziehen.