Eingliederungszuschuss zurückzhahlen?
Hallo,
ich bin derzeit in der Nachbeschäftigungszeit und überlege aufzuhören in meinen jetzigen Betrieb.. wie sieht es mit der Rückzahlung aus? Muss man den Eingliederungszuschuss zurück zahlen? Ich komme mit den Mitarbeitern nicht mehr zurecht.. und werde dauernd als *Blöde hingestellt.. habe da langsam echt kein Nerv mehr dafür
1 Antwort
Hallo Florian414,
ob der Eingliederungszuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist , ergibt sich aus der behördlichen Zusage. Im Zweifel rufe beim Jobcenter an.
Tut mir leid, wenn Du Dich da nicht immer wohlfühlst. Warum lernst Du nicht zu kontern?
Wenn jemand Dich als blöde hinstellt, kann man je nach Verhalten und je nach Formulierung sagen:
- ja, es ist bekannt, dass ich etwas mehr Zeit brauche, um alles zu verstehen und richtig zu machen. Der Chef meinte, dass die Kollegen so clever sind, das zu erkennen. Meinst Du, er hat sich geirrt?
Aufhören und weglaufen kann jeder. Wenn Du nicht für Dich kämpfst - wer denn sonst?