Eier auf Person geworfen?

8 Antworten

Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, groben unfug, Umweltverschmutzung usw

davon kann durchaus die eine und/oder andere Strafanzeige durch das Opfer und den Staatsanwalt erfolgen

d.h. Bußgeld und sozialstunden für die Strafanzeige und Schadensersatz und Schmerzensgeld durch die zivil Klage... ich würde mir nen Anwalt nehmen!

iiSNIPEZZ 
Fragesteller
 06.10.2018, 03:43

Und wenn nur einer das Ei geworfen hat und zugibt es gewesen zu sein ist es wohl besser für die Gruppe, als wenn wir alle als ‚Werfer‘ in frage kämen und nicht zugeben wer es war hm ? Bzw einfach alle sagen das wir es waren ..?

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Was auf den Eierwerfer (de ja bekannt ist) zu kommt?

Da fange ich mal ganz einfach an:

Auf jeden Fall Schadensersatz. Das kann von der Reinigung der Kleidung bis hin zum Ersatz für das kaputte Handy in der Tasche oder die Rolex am Arm oder zum Verdienstausfall gehen - je nachdem wohin er getroffen hat.

Ist Eimasse auf den Gehweg getropft und jemand rutscht danach darauf aus, kommen ggf. weitere Kosten auf ihn zu (Arztkosten, ggf. Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Kosten für lädierte Kleidung). Bei uns würde er auch noch eine Rechnung von der Stadtreinigung erhalten.

Wird er angezeigt und greift die Staatsanwaltschaft die Anzeige auf, lernt der Eierwerfer einen Gerichtssaal von innen kennen - als Beschuldigter. Dabei kann der Geschädigte als Nebenkläger (ggf. mit Rechtsanwalt, den der Eierwerfer dann auch bezahlen darf) auftreten.

Ein Zivilrechtliches Gerichtsverfahren kann auch noch kommen, sofern dieser Teil nicht gleich im strafrechtlichen Verfahren "nebenbei" mit abgearbeitet wird. Die Kosten dieses Verfahrens inkl. Anwaltskosten werden ebenfalls dem Eierwerfer aufs Auge gedrückt.

Entschuldigt habt ihr euch ja schon. Ich würde noch einmal mit dem Geschädigten Kontakt aufnehmen und ihm sagen, dass ihr für alle dadurch entstandenen Kosten aufkommt. Diese Kosten würde ich dann auch sofort bezahlen, sobald ihr vom Geschädigten eine Rechnung erhaltet. Damit könnt ihr das Zivilverfahren kippen.

Mensch Meier, was hat euch da nur geritten?

Anzeige wegen Belästigung. Kleine Geldstrafe vermutlich. Zahlt ihm die Reinigung, entschuldigt euch (schriftlich) und kooperiert mit den Behörden, dann kommt ihr vermutlich noch einmal mit einem Warnschuss davon.

Vampire321 hat (im Groben) Recht:

Eine Körperverletzung kann Dir nach unserem Rechtssystem sogar schon unterstellt werden, wenn Du jemanden "NUR" mit Wasser bespritzt (Eier sind dann schon eine Steigerung). Klingt komisch, ist es aber nicht unbedingt, denn es geht nicht nur um die physische Unversehrtheit, sondern auch um die Psychische (wie z.B. ein Schock)!

Eine Sachbeschädigung kommt ebenfalls infrage, weil Du/Ihr die Kleidung der Person mindestens verunreinigt habt!

Umweltverschmutzung? Hmmm, ...es liegt leider so viel arglos entsorgter Plastik- und Metall-Müll in manchen Gegenden herum (oder auch ausgespuckte Kaugummis), ...da sehe ich Eier nicht so als Problem an (da es ja rein biologische Naturprodukte sind); Mit anderen Worten: "Hier sollte die Kirche noch im Dorf bleiben!" ;)

Grober Unfug? Wieder ein "Ja", sollte Dich aber selbst auch nicht überraschen, oder?

Was ist Euch da denn auch für ein Unsinn in den Kopf gekommen, andere Leute mit Eiern zu bewerfen? Neee, neee, neee! :(

Und noch etwas, ...wenn Ihr schon die "Eier" habt, so einen Mist anzustellen, ...dann habt auch erst Recht die Eier dafür, so etwas sofort zuzugeben (und die Konsequenzen dafür zu tragen).

Theoretisch sollte noch keine all zu hohe Strafe auf Euch zukommen, SOFERN Ihr nicht zuvor schon unangenehm aufgefallen seid. Es kommt halt auch darauf an, ob der Geschädigte FÜR oder GEGEN Euch spricht (mit anderen Worten, wie angep..sst er ist), ...und natürlich auch auf den Richter!

Mensch, Du sagst selbst; ...Ihr seid ALLE über 18 Jahre; ...also (fast) erwachsen...! Erwachsene sollen/müssen Vorbilder sein; ...für andere Kinder zum Beispiel, damit die dann z.B. nicht den selben Mist bauen, wie man selbst. Eine Generation lernt von der Nächsten. Wäre das nicht so, würden wir Feuer noch immer mit Hölzern und Steinen entzünden!

Was da immer auch an Strafe kommen wird, nehmt es hin; ...aber wichtiger, ...denkt darüber nach, wer Ihr sein wollt. Denn wer VERNÜNFTIG lebt, wird auch niemals bestraft!

Alles Gute und viel Glück! :)

MfG

Wurde denn eine Anzeige erstattet ? Solche Zivilrechtlichen Angelegenheiten würde ich extern mit allen Beteiligten abklären soweit dies möglich wäre . Evtl . wäre eine Rechtsberatung sinnvoll.

Gruß und gutes Gelingen
Theo

iiSNIPEZZ 
Fragesteller
 06.10.2018, 04:02

Der Herr denkt über eine Anzeige nach, da stand noch nichts fest

dankeschön :)

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theobert  06.10.2018, 04:07

Dann würde ich mich noch einmal schriftlich bei ihm melden , ne Anzeige wäre wirklich nicht so dolle , unter Umständen könnten es heißen vorsätzliche Tat usw . Da es eben ein Antragsdelikt wäre , stehen die Karten gut .
Gruß und gerne

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