eBay Kleinanzeigen Nutzer will mich anzeigen weil der Deal nicht imstande kam?
Ich hatte heute ein Treffen mit ein eBay Kleinanzeigen Nutzer. Wir wollten tauschen ! iPhone gegen meine ps4
aber dann ist der Deal nicht instande gekommen da er von mir 100€ dazu wollte das wusste ich aber nicht
da ich das wahrscheinlich übersehen haben ! Jetzt will er mich anzeigen
weil ich dieser Deal nicht eingegangen bin
kann er wirklich wegen sowas mich anzeigen?
6 Antworten
da ich das wahrscheinlich übersehen haben
Wenn es klarer Bestandteil einer zuvor getroffenen Vereinbarung war (PS 4 plus 100 Euro gegen iPhone), ist die Vereinbarung auch dann bindend, wenn du aus Nachlaessigkeit etwas uebersehen hast.
Anzeigen kann er dich nicht (es handelt sich nicht um eine Straftat). Moeglicherweise kann er aber die Vertragserfuellung von dir verlangen und diese erforderlichenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Kommt halt darauf an, was genau vereinbart wurde und ob ein moeglicherweise strittiger Teil der Vereinbarung nachgewiesen werden kann.
Klar kann er Dich anzeigen, jeder kann das - und die Polizei wird das aufnehmen. Dabei wird aber nichts rauskommen. Das ist Kindergarten.
Nein, es ist ein privates Geschäft und rechtlich erst mal nicht bindend. Er versucht nur Druck auszuüben, lass dich nicht einschüchtern. Unabhängig davon, nimmt kein Gericht/Polizei die Sache an, die schicken den eher wieder nach Hause.
Hier wurde aber kein Vertrag geschlossen, sondern nur zwei sich nicht übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben.
Warum muss man alles kommentieren? Aber ja, um dir recht zu geben, wäre ein Vertag rausgekommen, wäre dieser bindend.
Hier wurde aber kein Vertrag geschlossen ...
Was erst einmal zu klaeren waere. Der Fragesteller raeumt schliesslich ein, das Tauschangebot nicht richtig gelesen bzw. moeglicherweise darin etwas uebersehen zu haben. Hat er das Tauschangebot aber dennoch angenommen, ist natuerlich auch ein Vertrag zustande gekommen.
Nein, ist es trotzdem nicht, da der Vertrag erst mit dem Tausch geschlossen wäre, andererseits wären es immer noch nur zwei - diesmal - übereinstimmende Willenserklärungen, wobei einer widerrufen hat.
Du verwechselst Vertragsschluss mit Vertragserfuellung. Die Abgabe von 2 uebereinstimmenden Willenserklaerung stellt bereits den Vertragsschluss dar.
Ich weiss nicht, wie du darauf kommst, man koenne eine Willenserklaerung auch widerrufen. Das kann man zwar gegenueber einem Abwesenden tatsaechlich (nicht aber auch gegenueber einem Anwesenden), allerdings nicht nachtraeglich sondern spaetesten zeitgleich mit dem Zugang der Willenserklaerung.
Da irrst du dich, bitte recherchiere nochmal, wann ein Vertrag im privaten Bereich zustande kommt und bis wann man seine Willenserklärung widerrufen kann.
Das was du meinst, sind auf Angebote bezogen, dass die zeitgleich, jedoch noch am selben Tag eingehen müssen, um sein Angebot (WE) zu widerrufen.
Das ist hiermit auch mein letzter Kommentar zum Thema.
Da irrst du dich, bitte recherchiere nochmal, wann ein Vertrag im privaten Bereich zustande kommt und bis wann man seine Willenserklärung widerrufen kann.
Im BGB findet sich zum Wirksamwerden einer Willenserklaerung unter Anwesenden tatsaechlich keine gesonderte Regelung (jedenfalls kann ich keine finden, wenn du eine kennst, nenne sie bitte). Allerdings gibt es dort den § 130, der im Absatz 1 folgendes besagt: "Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht...". Dass eine gegenueber einem Anwesenden abgegebene Willenserklaerung erst nach dem Zugang wirksam werden soll, waere dann ja voellig absurd. Natuerlich wird die in dem Moment wirksam, in dem man sie gegenueber dem Anwesenden abgegeben hat.
Von einer Widerrufsmoeglichkeit finde ich im BGB auch nichts. Zwar gibt es diverse Anfechtungsmoeglichkeiten, nicht aber auch eine Widerrufsmoeglichkeit.
Das was du meinst, sind auf Angebote bezogen ...
Angebot (genauer "Antrag"): "Ich gebe dir mein iPhone, wenn du mir deine PS 4 gibst und noch 100 Euro dazu bezahlst. Wollen wir das machen ?"
Angebotsannahme (genauer "Antragsannahme): "Ja klar, so machen wir das."
Fertig. Vertrag geschlossen.
Aber vielleicht habe ich ja tatsaechlich etwas uebersehen, besonders hinsichtlich der von dir immer wieder behaupteten Widerrufsmoeglichkeit. Dann zeige mir doch bitte, wo genau eine solche Widerrufsmoeglichkeit geregelt ist.
Poa da fällt mir ein Stein vom Herzen
er hat mir gedroht das er mich anzeigt und sein Anwalt mir ein Brief schickt das mich 500€ kostet
aber dann ist der Deal nicht instande gekommen da er von mir 100€ dazu wollte das wusste ich aber nicht
ist klar
er will dir nur Angst machen, um dich abzuzocken
Er meinte das ich heute im 15uhr bei ihm kommen soll und das Geld und die ps4 bringen soll 😂
nein kann er nicht.
Auch unter Privatleuten geschlossene Vertraege sind natuerlich bindend.