E-Zigarette in Wohnung mit Rauch verbot?

10 Antworten

Die E-Zigarette  ist bis dato nicht Mietrechtlich erfasst und fällst in keiner weise in diese Regelung, da hier von Tabakerzeugnissen gesprochen wird. 

Davon ab zieht der Wasserdampf nicht in die z.b. Tapete ein und stellt nicht wirklich eine bleibende Geruchsbelästigung dar. 

Selbst wenn sie das täte so wäre das Rechtlich irrelevant da diese Regelung nicht Gerüche im allgemeinen  behandelt, ansonsten müsste man ja auch Friteusen untersagen.

ja darf man, da es keine offene Flamme ist.

Abgesehen davon ist ein Rauchverbot seitens des Vermieters sowieso illegal.

Mietrechlich ist das nicht geregelt und wäre auch völlig sinnfrei, denn dann müsste man auch den Dampf verbieten, der z.B. beim Kochen entsteht.

Außerdem belästigt dieser Dampf niemanden und ich meine, ein generelles Rauchverbot ist auch nicht zulässig, nur im Einzelfall, wenn übermäßige Qualmerei zu Belästigungen der Nachbarschaft führt, also wenn permanent auf dem Balkon geraucht wird und der Qualm zu Nachbars zieht, oder wenn das Treppenhaus verräuchert wird.

Niemand riecht den Dampf einer E-Zigarette, es sei denn, er stünde direkt daneben. Der Dampf verflüchtigt sich ganz schnell, völlig anders als der Qualm einer Zigarette.

(Noch nicht mal im Hotel bekommt es jemand mit, wen man im Zimmer dampft (lol))

Gut Dampf

Daniela

Das kannst Du nur denjenigen fragen, der dort wohnt. Der hat in seiner Wohnung das Hausrecht.

Mich hat es als überhaupt nicht gestört ( als Nichtraucher )

Das hängt vom Inhaber- Mieter der Wohnung ab. In Restaurant und in öffentlichen Gebäuden darf man nicht. Ich bin Nichtraucher, mein Freund ist jetzt Dampfer und er darf jetzt die ganze Wohnung bedampfen.