Durfte der Besitzer eines Sklaven ihn töten?

4 Antworten

Die Tötung oder Verletzung von Sklaven anderer Eigentümer wurde seit der Lex Aquilia (286 v. Chr.) als Sachbeschädigung verfolgt.

Dem Herrn (dominus) stand das Entscheidungsrecht über Leben und Tod des Sklaven zu. Vergewaltigungen eigener Sklaven und Sklavinnen waren bis kurz vor Beginn der Kaiserzeit straffrei. Körperstrafen waren an der Tagesordnung, die Kastration von Sklaven aber wurde im 1. Jahrhundert verboten.

Kaiser Hadrian erklärte die Kastration eines Sklaven zum Kapitalverbrechen und verdoppelte das Strafmaß. Überdies verbot er den Herren, ihre Sklaven grundlos an Bordellwirte oder Gladiatorenhalter zu verkaufen sowie ohne richterliches Urteil zu töten.

In der Mitte des 2. Jahrhunderts erlangte der Sklavenschutz mit einer Verfügung des Kaisers Antoninus Pius seinen Höhepunkt. Ihr zufolge galt jede Tötung eines Sklaven, die allein auf Befehl des Herrn geschah, als Mordtat. (zit. Wikipedia)

Verblüffend ist es, dass ausgerechnet die römische Reichskirche keinen Finger krumm gemacht hatte, um das Los der Sklaven zu erleichtern oder gar die Sklavenhaltung ganz abschaffen zu lassen. Vielmehr predigte man den Sklaven Gehorsam und Ergebung in ihr Schicksal. Das Kirchenchristentum war mutiert von einer Religion der Sklaven und Entrechteten in eine Religion der Sklavenhalter.

Im Römerreich gab es gewisse Grenzen bei der Bestrafung.  Wenn der Sklave "zu brutal" bestraft wurde, konnte er staatliche Hilfe erbitten.

Tötung kam wohl kaum vor, weil der Sklave einen Wert darstellte. Wenn der Herr ihn bei einem Streit erschlug, dürfte in aller Regel keine Strafverfolgung eingetreten sein. Der Herr hatte genug Möglichkeiten, den Fall zu vertuschen.

Durfte er schon, wie man heute sein teures Auto zerstören darf. Aber mit der Tötung eines Sklaven hätte man angelegtes Kapital vernichtet. War gar nicht klug.

J0k3rsPa1n 
Fragesteller
 26.08.2019, 05:46

Danke

0