Dürfte man im Notfall überfahren?

4 Antworten

Nein sowas zählt nicht als Notwehr. Bei Notwehr zählt das mildeste Mittel. Also wenn man nur ausgeraubt wird ist das überfahren der Personen schon recht krass. Da wäre schlagen oder treten eher angebracht. Was anderes wäre wenn es zig Personen mit ak47 im Anschlag wären . da sähe die Sache anders aus. Aber so wäre es übertrieben und könnte ggf als Totschlag oder vorsätzliche Tötung interpretiert werden

Jain, einem Eigentumsdelikt mit einer Handlung zu begegnen, die den Täter in seiner Gesundheit schädigen, oder sogar das Leben kosten kann, würde den Rahmen der Notwehr überschreiten. Um da herauszukommen müsste die Notwehrüberschreitung vor Gericht auch durchgehen, z.B. wenn man in Furcht, Panik oder Schrecken die Kontrolle über seine eigenen Handlungen verloren hat. Aber so einfach muss man sich das nicht vorstellen.
Anders sieht es aus, wenn die Personen dich zusätzlich mit einer Gefahr für deine Gesundheit und dein Leben konfrontieren, z.b. durch den Einsatz einer Schusswaffe.

Ich denke das ist seeehr individuell auf die Situation

Kommt drauf an, wenn sie dich umkesseln dann schon, aber wenn du jetzt aus 50m auf sie losfährst sieht das schon anders aus