Dürfte ich eine Rettungsgasse als Privatperson im Notfall nutzen wenn mein Beifahrer einen Herzinfarkt erleidet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du dadurch Schaden abwenden kannst und das ganze auch beweisen könntest, wird von einer Strafe sicherlich abgesehen werden können. Unter gewissen Umständen kann man in Notfällen schließlich auch schneller als erlaubt fahren (wobei natürlich weiterhin darauf zu achten ist, andere nicht zu gefährden). Die Kriterien sind aber eng gesteckt. Beispielweise: Nur weil man sich den Arm bricht, was sicherlich ein Notfall ist, darf man nun nicht durch die Stadt rasen. Denn es besteht keine erhöhte Dringlichkeit. Wird jemand von einer Biene gestochen und hat eine allergische Reaktion, kann das unter Umständen anders gewertet werden.

Wenn man weiß, dass das nächste Krankenhaus gleich um die Ecke ist oder am Ende der Rettungsgasse Rettungskräfte sind, man also vielleicht mac 5 Minuten unterwegs wäre, könnte das auch Sinn machen.

Ansonsten wäre es aber sicherlich besser selbst den Rettungsdienst zu rufen und seinen Patienten bis dahin erste Hilfe zu leisten. Besonders wenn der ohnmächtig wird oder gar einen Herzstillstand hat.

Unter Umständen, die so eine drastische Maßnahme in so unwahrscheinlichem Fall erfordern, wird dir das Leben deiner Beifahrer sicher auch so viel wert sein.

Mit einem brauchbaren Anwalt wird die Strafe ggf. gemildert oder sogar fallengelassen, aber ein Recht darauf besteht nicht.