Dürfen Polizisten noch Mitglied in der AfD sein oder entlässt Fäser jetzt alle?

4 Antworten

Eine Parteimitgliedschaft bei der AfD ist kein Grund für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Allerdings hat beispielsweise die Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen Unvereinbarkeitsbeschluss über gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD verabschiedet

Du kannst demnach zwar Polizeibeamter sein, zumindest diese Gewerkschaft wäre jedoch nicht bereit dich aufzunehmen.

Wie es bei den beiden anderen großen Polizeigewerkschaften (DPolG und BDK) aussieht, weiß ich nicht.

Darüber hinaus gilt: "Polizei ist Ländersache".

Hey!

​Polizisten dürfen grundsätzlich Mitglied in der AfD sein. Eine Parteimitgliedschaft allein führt nicht automatisch zu disziplinarischen Maßnahmen oder einer Entlassung aus dem Polizeidienst. Entscheidend ist vielmehr das konkrete Verhalten des Beamten. Das Bundesinnenministerium betont, dass es keinen Automatismus gebe und die Mitgliedschaft in einer als Prüffall eingestuften Partei wie der AfD ohne weitere Auffälligkeiten keine beamtenrechtlichen Konsequenzen hat. ​

Grüße ✌


Natürlich. Niemand darf wegen seiner politischen Anschauung oder sonstigen Gründen ausgegrenzt werden oder gar aus dem Beruf entlassen werden. Das steht im Grundgesetz.

  1. Ja, dürfen sie. Auch Polizisten dürfen sich politisch so positionieren, wie es ihnen beliebt.
  2. Wie sollte Fäser Polizisten entlassen? Dazu hat sie überhaupt keine Befugnis.