Dürfen Azubis Bußgelder in Raten zahlen?
Es geht um einen Verstoß wegen Geschwindkeitsubergrenzung, die Kollegin (auch Azubi) verdient fast 690 Euro netto im Monat. Sie gibt ihren Eltern was ab, dann für die Versicherung und noch eine andere Rate für eine ärztliche Untersuchung von 120 Euro für 3 Monate plus sie hat noch Zahlungen an Klarna beziehungsweise wegen Onlinekäufen. Sie lebt zwar bei ihren Eltern, aber es geht monatlich Ordentlich was weg, sodass sie jetzt schon bei -100 Euro ist. Darf sie einen Antrag dafür stellen? Im Internet steht nur wenn sie zahlungsunfähig ist geht das. Ihre Eltern würden helfen, sie will aber nicht, da sie schon 21 Jahre alt ist. Es geht um ein Bußgeld von 200 Euro. Wäre hierbei 50 Euro möglich in 4 Raten?
3 Antworten
Ob eine Ratenzahlung zugestanden wird entscheidet die Behörde im Einzelfall. Also einfach dort nachfragen und um Ratenzahlung bitten.
Musst du mit den abklären bei dem du die Schulden hast aber normalerweise sind die immer kulant