diebstahl als mitarbeiter

2 Antworten

Hallo mathasu, ja wie du schon richtig einsiehst, hast du dich wirklich strafbar gemacht. eigentlich finde ich gar keine Worte dafür. Der Wert der gestohlenen Ware ist schon ziemlich hoch, deshalb wirst du auch sicherlich mit einer fettten Anzeige rechnen müssen.Trotzdem möchte ich dir helfen. dir rate ich unbedingt alles zuzugeben und die volle Wahrheit zu sagen. Auch das es dir sehr leid tut und du deine strafbare Handlung gern wieder gutmachen möchtest. Sicherlich wirst du eine Strafe auf Bewährung erhalten und bist damit vorbestraft. Ich glaube du hast dir damit als Student sehr geschadet. Allerdings hoffe und wünsche ich dir sehr dass du deine Studienzeit fortsetzen kannst und es dir nicht zum Nachteil wird. Ich wünsche dir noch ein mildes Urteil und für die Zukunft alles Liebe. LG v. bienemaus63

Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB

Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will. Dabei ist wichtig, dass es nicht darauf ankommt, dass der Täter wiederholt die Tat begeht, sondern er lediglich plant, die Tat zu wiederholen. Eine Gewerbsmäßigkeit kann somit auch bereits bei der ersten Tat vorliegen.

Ich will mal annehmen, dass du eine Strafe auf Bewährung bekommst. Gut ausmachen wird sich eine Vorstrafe bei Bewerbungen nicht. Schön dumm sowas!