Die Garage meines Nachbarn hat noch nie ein Auto gesehen, nur jede Menge Werkzeug usw. ist das rechtens?

Antworter69  27.05.2025, 21:01

In welchem Bundesland lebst du denn? Die Verordnungen können sich da unterscheiden.

Casper1999 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:07

In NRW

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Es gibt keine Pflicht, dass in der Garage ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug stehen muss. Es gibt auch kein Verbot, dass man nicht auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenrand parken darf, wenn man ein Kraftfahrzeug und eine Garage hat. Aber Garagen müssen dennoch stets für Kraftfahrzeuge freigehalten werden.
Die Garagenverordnung NRW regelt, dass vorhandener Parkraum in Garagen auch permanent als solcher nutzbar sein muss. Der Umweltschutz profitiert hiervon, denn je weniger öffentlichen Parkraum Städte und Gemeinden bereitstellen müssen, desto mehr Fläche kann für öffentliche Grünanlagen genutzt werden. Eine dauerhaft leerstehende Garage kann an andere Nutzer vermietet werden. Gerade in Ballungsgebieten findet sich meist sehr schnell ein Nachbar, der das Angebot nutzen möchte.

https://sicherheitsingenieur.nrw/garagenverordnung-in-nordrhein-westfalen/#:~:text=Die%20Garagenverordnung%20NRW%20regelt%2C%20dass,für%20öffentliche%20Grünanlagen%20genutzt%20werden.

So sehen die offiziellen Regeln aus. Dennoch würde ich mir gut überlegen den Nachbarn zu melden. Dir muss klar sein, dass es dann sehr unbequem in eurer Nachbarschaft wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe in meinem Leben schon viel gesehen

Antworter69  27.05.2025, 21:12

So sieht es übrigens im Bezug auf das Öl aus

Kraftstoffe in der Garage
Kraftstoffe in Garagen bedeuten eine zusätzliche Gefahr im Sinne des Brandschutzes und im Sinne des Explosionsschutzes. Sie sind brennbar und leichtentzündlich. Es gelten daher hierfür besondere Vorschriften in der Garagenverordnung NRW: In Kleingaragen (bis 100 Quadratmeter) dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. In größeren Garagen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen dagegen nicht aufbewahrt werden.
Casper1999 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:14

Das ist ja mein Problem 2 Nachbarn wollen das melden, ich bin eher skeptisch.

Unabhängig vom vorprogrammierten Streit, finde ich, dass es nicht unsere Sache ist.

Du weisst aber ganz schön Bescheid über den Aufbau der Garage deines Nachbarn.

Wollt ihr euch nicht lieber um eine gute Nachbarschaft bemühen als den Klischee-Deutschen zu spielen?


Casper1999 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:37

Ohje, bitte jetzt keine vagen Andeutungen.

Auch wenn ich mein Wissen gar nicht rechtfertigen muss:

Das Haus von ihm gehörte früher meinem Onkel.