DHL: Zustellung an beliebige Packstation rechtens?!?
Hallo, ich wüsste gerne, ob es rechtlich wirklich haltbar ist, was die DHL praktiziert: Absender beauftragt Versand eines Pakets an eine bestimmte Adresse, konkret eine bestimmte Packstation. DHL sieht sich dazu, warum auch immer, nicht in der Lage und deponiert das Paket drei Kilometer weiter, fernab jeder Bahnhaltestelle. Absender und Empfänger, beide sogar bei DHL mit Account registriert, werden nicht gefragt, es wird keine Alternative (Angabe einer Ersatzadresse, Abholung im nächsten Postamt (500 m)) angeboten. (Bei Paketsendungen an die Hausadresse ist das Gebahren das Gleiche, es geht also noch nicht mal um die Packstation an sich)
Ist der Absender nicht einen Vertrag eingegangen, der ihm die Zustellung an die beauftragte Adresse zusichert? Sonst könnte ich ja, dieser Logik folgend, ein für Hamburg bestimmtes Paket bald in Berlin abholen... Und falls eine Ersatzzustellung wirklich haltbar ist, gibt es da nicht Grenzen (etwa 1 km wie für Briefkästen, oder eben erst nach Rückfrage mit Wahlmöglichkeit)?! DHLs "AGBs" legen das natürlich anders aus, aber ist das haltbar?!
2 Antworten
Kann die adressierte Packstation nicht bedient werden, entweder defekt oder voll, darf der Zusteller eine andere naheliegende Packstation auswählen.
Die Entfernung darf aber höchstens 3 km Luftlinie betragen.
Der Versender akzeptiert die AGB's mit Abgabe des Paketes. Eine Zusicherung der Zustelladresse gibt es nicht.
Habe noch kein Urteil gefunden, wo dein Problem verhandelt wurde.
Ich glaube allerdings, der logistische Aufwand wäre zu Zeit - u. Kostenintensiv.
Wobei DHL mittlerweile bei einer Lieferung an eine Privatadresse dem Empfänger rechtzeitig eine E-Mail zusendet, indem er einige Zustelloptionen ändern kann.
das habe ich mich beim letzten Packet auch gefragt, vermutlich ist es legal, wenn es so in den AGB`s drinsteht, habe diese aber noch nicht durchgelesen.
Danke. Das steht in den AGB, aber ist es rechtens?