Deutschen Pass behalten, wenn man ins Ausland umzieht?

5 Antworten

Ja natürlich. Du wirst ja in einem anderen Land nicht sofort eingebürgert.

Und selbst wenn du nach Jahren vielleicht dort eingebürgert wirst, kannst du deine deutsche Staatsangehörigkeit meistens behalten.

Freunde von mir sind auch Deutsche und Amerikaner.

DerCaveman  09.08.2023, 09:45
Und selbst wenn du nach Jahren vielleicht dort eingebürgert wirst, kannst du deine deutsche Staatsangehörigkeit meistens behalten.

Nur innerhalb der EU und in der Schweiz, sonst nicht (ausser man ist im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung).

0
Simbacherin1  09.08.2023, 09:47
@DerCaveman

Meine deutschen Freunde in den USA haben auf jeden Fall beide Staatsangehörigkeit.

0
DerCaveman  09.08.2023, 11:07
@Simbacherin1

Das kann ja durchaus sein. Es kommt halt darauf an, auf welchem Weg man die US Staatsangehoerigkeit erhalten hat und wenn auf Antrag, ob man im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung war.

1

Der reine Umzug ins Ausland ändert nichts an Deiner Staatsangehörigkeit - und Du wirst dort regelmäßig ein Visum (von wenigen Ausnahmen abgesehen) brauchen, für das Du den Pass vorlegen musst, ebenso wirst Du Dir regelmäßig bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat, kann unterschiedlich geregelt sein) Deutschlands einen neuen Pass ausstellen lassen müssen.

Paracetamol68 
Fragesteller
 08.08.2023, 09:31

gut zu wissen. Vielen dank

0
stufix2000  08.08.2023, 22:52

Der Reisepass Pass läuft auch im Ausland nach 10 Jahren ab.
Die Fristen sind identisch, ganz egal ob du im Inland oder Ausland lebst.

0

Natuerlich. Selbst wenn man als Deutscher im Ausland geboren wird, erhaelt man von der dort zustaendigen deutschen Auslandsvertretung auf Antrag einen deutschen Pass. Sogar dann, wenn man sein ganzes Leben dort verbringt und nie einen Fuss auf deutschen Boden setzt.

Du verlierst deine deutsche Staatsangehoerigkeit nur, wenn du auf Antrag eine auslaendische Staatsangehoerigkeit erhaeltst, die nicht die eines anderen EU Staats oder der Schweiz ist und nicht im Besitz einer sog. "Beibehaltungsgenehmigung" bist. Oder wenn du freiwillig in die Streitraefte oder vergleichbare Einheiten eines Staats eintrittst, dessen Staatsangehoerigkeit du ebenfalls besitzt.

Ja natürlich.

Selbst wenn du eine weitere EU Staatsbürgerschaft annimmst, kannst du die deutsche Staatsbürgerschaft behalten.

Ansonsten musst du vor Beantragung einer weiteren Staatsbürgerschaft einen Beibehaltungsantrag stellen.