Darf sich ein 75 jähriger laut Gesetz sich in eine 12/13 jährige verlieben zum Beispiel?
Liebe
10 Antworten
Verlieben ja, aber dann hat er eindeutig eine pädophile Neigung, was als solches nicht strafbar ist. Diese ausleben darf er aber nicht, sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren sind auf jeden Fall strafbar.
Es gibt kein Gesetz, was vorschreibt, in wen man sich verlieben darf und in wen nicht. Das wäre ja auch unsinnig, da man das ja nicht steuern kann. Es gibt aber natürlich Gesetze, die es verbieten sexuelle Handlungen mit Kindern (laut deutschem Gesetz Personen unter 14 Jahre) durchzuführen, wenn man selbst mindestens 14 Jahre alt ist. Er dürfte sich also in sie verlieben, aber erstens würde sie diese Gefühle wohl nicht erwidern und selbst wenn sie es täte, wären Zungenküsse, Petting und Sex tabu.
Verlieben darf sich jeder in jeden.
Nur Sex darf nicht jeder mit jedem haben. Und diese Konstellation z.B. darf es nicht.
Verlieben, ja. aber alles was weiter geht nein.
Das merkt niemand es gibt ja keine Gedankenpolizei also ja aber eine sexuelle Beziehung darf er nicht mit ihr führen.