Darf Morphium auch ohne Erlaubnis des Patienten verabreicht werden?

7 Antworten

Nein, keine medizinische Behandlung darf ohne rechtskräftige Einwilligung des Patienten stattfinden und schon gar nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen stattfinden, ansonsten, ist die Behandlung strafbar und das gilt auch dann, wenn der Tod oder schwere und lange anhaltende gesundheitliche Folgeschäden daraus resultieren. Einzige Ausnahme ist, wenn der Patient gegenwärtig aufgrund seines medizinischen Zustandes einwilligungsunfähig ist. In diesem Fall, darf und muss eine mutmaßliche Einwilligung angenommen werden, was Maßnahmen betrifft, welche unaufschiebbar sind. Bei Maßnahmen, mit denen abgewartet warten kann, bis der Patient seine Entscheidungsfähigkeit wiedererlangt hat, gilt dies allerdings nicht.

Mfg

Ich glaube kaum, dass ein Patient Morphium ablehnt, wenn es wirklich notwendig ist. Das ist ein hochpotentes Schmerzmittel.


Jokeman8 
Fragesteller
 15.03.2022, 21:29

War aber leider nicht meine Frage

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maja0403  15.03.2022, 21:33
@Jokeman8

Ich verstehe die Frage nicht. Natürlich kann ein Patient ein Medikament ablehnen, egal ob Morphium oder etwas anderes. Allerdings werden sich die meisten hüten, ein derart potentes Schmerzmittel zu verweigern.

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Morphium wird nur dann gegeben, wenn nichts anderes mehr hilft. Kaum denkbar, daß der Patient das dann ablehen würde.

Jein.

In erster Linie hat jeder Patient das Recht eine Behandlung oder ein Medikament abzulehnen und das darf dann auch nicht heimlich verabreicht werden.

Es gibt aber Situationen in den der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann. In solchen Situationen geht der behandelnde Arzt vom mutmaßlichen Willen des Patienten aus. Die allermeisten Menschen wünschen ein Schmerzmittel, wenn sie starke Schmerzen haben und deshalb kann der Arzt davon ausgehen, dass auch der Patient, der vor ihm liegt, das wünscht.

Ebenfalls ohne Erlaubnis des Patienten kann ein Arzt Morphium verabreichen, wenn der Patient einen Betreuer hat, der über Gesundheitsfragen entscheiden darf, weil der Patient aufgrund einer Erkrankung wie z.B. schwerer Demenz nicht mehr in der Lage ist vernünftige Entscheidungen zu treffen. Dazu braucht es aber die Erlaubnis des Betreuers.

Das ist nicht erlaubt. Es wäre eine strafbare Körperverletzung.