Darf mein Lehrer mich schubsen?
Am Donnerstag musste ich meinen Schnellhefter abgeben aber mir haben paar blätter gefehlt. Und am freitag früh hat der mich angeschrieben und gefragt ob ich (blöd) bin aber auf hinterhältigen weise. Ich habe ihn gesagt das ich es am Montag nachliefere dann hat er zu mir gesagt ich soll mich von der Schule abmelden und dann mich weggeschubst. Was soll das eigentlich? Das macht mich echt wütend...
sorry für die Rechtschreibfehler :( ehrliche Meinungen bitte
9 Antworten
Melde dich beim Direktor, weigert er sich ein Gespräch mit dir und dem Lehrer (am besten auch noch Eltern) zu führen, beschwere dich beim Schulamt über die Schule. So ein Lehrer kann den gesamten Ruf einer Schule kaputt machen (wenn er denn nicht schon schlecht ist), also bin ich mir ziemlich sicher, dass der Kerl dich nicht nochmal anfasst. Anzeigen kannst du ihn übrigens auch, wenn du dich verletzt hast ;)
Was wenn die Schulleitung persönlich mich geschubst hat wem soll ich das dann sagen??
ja hat sich zuerst mit dem Elterngespräch geweigert zum Thema dazu
Das würde ich melden. So darf niemand mit dir umspringen. Geh zu einer Vertrauensperson und erkläre die Sachlage.
ich habe es meiner Mutter gesagt die hat jetzt einen Termin bei ihn. Zuerst hat er sich geweigert als meine Mutter gesagt hat das sie mit dem Rektor auch sprechen will hat doch Zeit für einen Termin gehabt.
Ich würde zur Polizei.
eigentlich darf dein Lehrer dich nicht anfassen, hast du Zeugen? Geh zum Rektor.
Er darf dich weder auffordern dich bei der Schule abzumelden noch dich wegschubsen.
Du könntest es einem Vertrauenslehrer oder der Schulleitung sagen, aber wenn du Pech hast, stecken alle Lehrer in deiner Schule unter einer Decke und halten zusammen.
Außerdem, wenn der Lehrer alles abstreitet, dann steht es Aussage gegen Aussage und einem Lehrer wird eventuell mehr geglaubt als dir.
Wenn du Beweise hast, dann sieht es gut für dich aus, wenn du keine Beweise hast, dann sieht es schlecht für dich aus.
Und warum? Ein folgenloses Schubsen ist weder eine Körperverletzung oder eine andersgearteter strafrechtlicher Tatbestand.
Ich würde dem Ersteller der Frage lieber mal anraten "seine Eier wieder anzunähen" und sich nicht so memmenhaft zu verhalten. Wann hat er das letzte mal einen Mitschüler geschubst und wann ist er dafür zuletzt angezeigt worden?